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José-Carreras-Konzert-Sponsoring gegen Ferienwohnungs-Widmung

Das Ferienhaus der Familie Sommer - gekauft im Jahr 2000 um 25 Millionen Schilling.
Das Ferienhaus der Familie Sommer - gekauft im Jahr 2000 um 25 Millionen Schilling. ©Vogis
Lech - Der Manager Ron Sommer erhielt 2001 eine Ferienwohnungs-Widmung in Lech, weil er unter anderem diverse Sponsorings bezahlte - ermöglicht wurde dies durch den "Gummi"-Paragraphen 16 (4) des Raumplanungsgesetzes - der dürfte jetzt aber fallen.
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Seit Jahren ist das Thema Ferienwohnungen/Zweitwohnsitze vor allem in Lech ein Dauerbrenner. Zumal den Gemeinde-Obersten das Messen mit zweierlei Maß bei der Vergabe und immer wieder unterschiedliche Aussagen zum Umfang der Widmungen vorgeworfen werden. So stellte sich etwa im Sommer 2014 erst durch eine Landtagsanfrage heraus, dass Lech seit 2002 zumindest 23 neue Ferienwohnungs-Bewilligungen erlassen hat, obwohl zuvor stets behauptet wurde, dass in den vergangenen zehn Jahren gar keine neuen Bewilligungen erteilt worden seien.

Die überwiegende Mehrheit der obgenannten 23 Bewilligungen, nämlich 20, hat Lech auf der Grundlage von Paragraph 16, Absatz 4 (Par. 16 (4)) des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes (VBG RPG) per Bescheid erlassen. Dieser Absatz gibt den Gemeinde-Obersten die Möglichkeit, “aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen” eine Widmung für Ferienwohnungen zu erlassen. Was darunter zu verstehen ist, sagt der Gesetzgeber allerdings nicht. Kritiker monieren deshalb seit Jahren, dass mit diesem “Gummi”-Paragraphen die Grundlage für eine völlige Behördenwillkür in Sachen Ferienwohnungs-Widmungen gelegt wurde – und dass diese Willkür nachweislich auch gelebt werde.

Denn was in diesen “Besonders-berücksichtigungswürdigen-Gründen”-Bescheiden dann steht und womit unter anderem der Lecher Bürgermeister Ludwig Muxel solche Widmungen begründet, ist bislang ein kleines Staatsgeheimnis. Den Inhalt solcher Ferienwohnungs-Widmungsbescheide kennen nämlich nur der Gemeindevorstand und der Antragsteller, nicht aber die Gemeindevertretung oder gar die Öffentlichkeit. Bis jetzt: Denn in einem sehr prominenten Fall, konkret beim deutschen Manager Ron Sommer, hat der die Angelegenheit bearbeitende Tiroler Rechtsanwalt – aus Versehen oder Missgeschick – den an sich nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Bescheid gemeinsam mit dem Kaufvertrag beim Grundbuch Bludenz hinterlegt. Damit ist der Bescheid ganz legal für jedermann einsehbar, wie Recherchen der Wirtschaftspresseagentur.com ergeben haben. Der Bescheid liegt der Redaktion vor.

Grundstücksverkauf um 25 Millionen Schilling

Zum gegenständlichen Fall: Im Sommer 2000 haben die Eheleute Ingrid und Ron Sommer von der Lecher Familie Henrich ein rund 1.000 Quadratmeter großes Grundstück samt Gebäude in Lech (Adresse: Oberlech 454) gekauft. Der Gesamtkaufpreis belief sich damals gemäß Kaufvertrag auf 25 Millionen Schilling. Der Bludenzer Rechtsanwalt Michael Konzett stellte dann im Namen der neuen Eigentümer den Antrag an die Gemeinde Lech, die Nutzung der in dem Gebäude eingerichteten Wohnungen und Wohnräume als Ferienwohnungen zu bewilligen. Der Lecher Gemeindevorstand entschied im Februar 2001 gemäß Par. 16 (4) RPG im Sinne der Antragsteller und bewilligte die Ferienwohnungs-Widmung.

“In vertrauter Umgebung Lebensabend verbringen”

In dem Bescheid findet sich auch die Begründung für diese Entscheidung – und sie offenbart, dass die Kritiker hinsichtlich ihrer Bedenken zum willkürlichen “Gummi-Paragraphen” nicht ganz falsch liegen dürften. Denn im Bescheid steht zu lesen:

“Die Einschreiter (die Antragsteller, Anm. d. Red.) begründen ihren Antrag zusammenfassend und sinngemäß wie folgt: Die Eheleute Sommer verbringen mit ihren Kindern regelmäßig ihre Urlaube in Lech und durch ihre wiederholten Aufenthalte haben sie eine besondere und persönliche Beziehung zur Gemeinde Lech gewonnen. Derzeit erlauben die persönlichen und beruflichen Umstände zumindest noch nicht, dass die Eheleute Sommer ihren Hauptwohnsitz in Lech begründen, wobei jedoch durchaus in Erwägung gezogen wird, den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen zu einem späteren Zeitpunkt nach Lech zu verlegen. /…/ Das Haus “Emo” wird derzeit von den Eheleuten Henrich bewohnt. Johann-Emo Henrich ist nahezu 80 Jahre alt und seine Frau ca. 65 Jahre. Den Eheleuten Henrich ist es ein großes Anliegen, nach Beendigung ihrer Berufstätigkeit ihren Lebensabend ungestört in der vertrauten Umgebung des Hauses verbringen zu können. Die Eheleute haben deshalb nach einer Möglichkeit gesucht, die ihren Verbleib in Oberlech trotz Verkauf sicherstellt. Die Eheleute Sommer ermöglichen diesen Verbleib in der vertrauten Umgebung (durch ein Wohnrecht, Anm. d. Red.). In dem Umstand, dass die Eheleute Henrich, die seit Jahrzehnten in Lech ansässig sind und ihren Beitrag zur Entwicklung dieses Ortes geleistet haben, im Alter nicht wegziehen müssen, sondern vielmehr gesichert ihren Lebensabend in gewohnter Umgebung in Oberlech verbringen können, ist zweifelsohne ein berücksichtigungswürdiger Umstand zu sehen.”

Und weiter: “Dr. Sommer ist Chef der Deutschen Telekom und zählt daher zum internationalen Top-Management. Diese Stellung bedingt, dass Dr. Sommer Kontakte zu zahlreichen bedeutenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Kultur in verschiedenen Ländern unterhält. Diese Meinungsbildner und Entscheidungsträger werden von Dr. Sommer immer wieder nach Lech eingeladen, wodurch zweifelsohne ein Beitrag zur weiteren Erhöhung des Bekanntheitsgrades von Lech geleistet wird. Die Beziehung zu maßgeblichen Repräsentanten aus dem ökonomischen, politischen und kulturellen Bereich und deren Einladung nach Lech schafft Kontakte, die in nicht unbeträchtlichem Maß dazu beitragen, die Entwicklung als Fremdenverkehrszentrum, aber auch als Tagungsort durch neue, zahlungskräftige Gäste, Kongresse, Events etc. zu fördern.”

Konzert-Sponsoring gegen Widmung

Und am Schluss heißt es noch im Bescheid: “Dr. Sommer hat bereits in der Vergangenheit durch konkrete Sponsoring bei verschiedenen Aktivitäten seinen Einsatz für die Gemeinde Lech unter Beweis gestellt und unterstützte z.B. bei dem Konzert von José Carreras in Lech durch eine namhafte finanzielle Unterstützung das Zustandekommen dieser großartigen Veranstaltung.”

Willkürliche Begründungen

Diese Begründungen im Bescheid dürften wohl für mehrere ältere Menschen in Lech zutreffen, die ihre Altersvorsorge in gewohnter Umgebung gerne durch eine millionenschwere Ablöse ihres Hauses sicherstellen würden. Und über weitreichende und sehr gute Kontakte im internationalen Top-Management dürften in Europa wohl zumindest auch mehrere 100 Manager verfügen – also alles Kandidaten für eine Ferienwohnungs-Widmung, meinen mit der Causa vertraute Insider aus Lech.

Sommer übergab Liegenschaft an Söhne

Zumal die Welt ja nicht stehen bleibt: Denn Ron Sommer ist seit Jahren nicht mehr Chef der Deutschen Telekom. Bereits ein Jahr nach der Bewilligung der Ferienwohnungs-Widmung in Lech schied er als Vorstandsvorsitzender aus. Und auch die Liegenschaft in Lech gehört mittlerweile nicht mehr Ron Sommer, sondern seinen beiden Söhnen Marc und Ken Sommer (Jg. 1980, 1983). Die Übergabe fand gemäß Grundbuch im Jahr 2012 statt. Dass die beiden Söhne von Ron Sommer in Europa zum internationalen Top-Management gehören, ist bislang nicht bekannt.

Lecher will “Gummi-Paragraphen” aufheben

Doch möglicherweise hat man mittlerweile auch in Lech erkannt, dass der Par. 16 (4) RPG der politischen Willkür Tür und Tor öffnet, wenn es um die Vergabe von Ferienwohnungs-Widmungen an prominente Vertreter aus Wirtschaft, Politik oder Kultur geht. Denn kommende Woche findet eine Gemeindevertretungs-Sitzung statt. Unter dem Tagesordnungspunkt 3 heißt es dort: “Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer Verordnung gemäß § 16 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes”. Dieser besagte Paragraph lautet: “Die Gemeindevertretung kann durch Verordnung bestimmen, dass die Bestimmungen des Abs. 4 auf das Gebiet der Gemeinde nicht anzuwenden sind.”

(Quelle: Wirtschaftspresseagentur)

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