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Jeder vierte Jugendliche hat Schulden

Jeder vierte Jugendliche in Vorarlberg hat laut einer AK-Studie Schulden. "Einstiegsdroge" ist nicht selten das überzogene Bankkonto. Wie leicht ist es aber für Jugendliche, das Konto zu überziehen?

Die Arbeiterkammer prüfte nach: Als Testpersonen fungierten ein 17-jähriger Lehrling, also eine Person mit einem regelmäßigen Einkommen und ein 17-jähriger Schüler, dem nur ein Taschengeld zur Verfügung steht. Diese beiden Personen eröffneten 13 Konten bei acht Geldinstituten in Vorarlberg.

Überziehung

In fünf der 13 Fälle war es möglich, das Konto ohne weiteres zu überziehen und zwar bei der Hypo (Schüler), PSK (Lehrling), Sparkasse Feldkirch (Lehrling und Schüler) sowie bei der Volksbank (Lehrling). Grundsätzlich war die Überziehung nur bei Bankomatkassen (POS-Kassen) möglich, bei der PSK auch am Bankomat. Bei acht Konten, also in fast zwei Dritteln der Fälle, war eine Überziehung nicht möglich und zwar bei der Bank Austria CA (Lehrling und Schüler), BTV (Lehrling und Schüler), PSK (Schüler), Raiba Ludesch (Lehrling), Raiba Feldkirch (Schüler) und bei der Volksbank (Schüler). Interessantes Detail am Rande: Es gibt Banken, die sicherstellen können, dass auch mit einer bankomat- und bankomatkassenfähigen Karte eine Überziehung durch Jugendliche nicht möglich ist. Andere Banken behaupten, dass sie dies aufgrund des bestehenden technischen Systems nicht gänzlich verhindern können.

Wochenlimit

Nicht an das Wochenlimit von 400 Euro haben sich die PSK und die Raiba Ludesch gehalten. Bei allen anderen Instituten waren nicht mehr als 400 Euro pro Woche zu bekommen. Musterknabe ist die Hypo – sie hat das Limit auf 150 Euro begrenzt. Spesen. Erfreulicherweise wurden – mit Ausnahme der BTV – weder Kontoführungsspesen verrechnet noch Kosten für die Schließung oder für die Bankomatkarte verrechnet.

Bankomatkarte

Die Ausgabe von Bankomatkarten an Jugendliche ohne regelmäßige Einkünfte ist ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, bei Jugendlichen mit regelmäßigen Einkünften nicht vor Vollendung des 17. Lebensjahres. In unserem Fall hatte der 17-jährige Schüler kein Einkommen brauchte für den Erhalt einer Bankomatkarte also die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Die Karten von BA-CA und von der BTV waren Karten, mit denen Geld nur am institutseigenen Automaten behoben werden konnte. Eine Zustimmung der Eltern war somit nicht erforderlich. Die restlichen fünf Institute hätten eine Zustimmung einholen müssen, gemacht hat das aber nur die Hypo. PSK, Volksbank und Raiba Feldkirch meinten in einer schriftlichen Stellungnahme, dass eine solche Zustimmung bei ihnen nicht erforderlich war, weil mit ihrer Karte keine Überziehung möglich sei. Überziehungen hat es mit diesen Karten tatsächlich keine gegeben. Das entbindet die Institute nach dem Bankwesengesetz aber trotzdem nicht von der Pflicht, eine solche Zustimmung von den Eltern einzuholen.

Schutzbestimmungen

  • Die Ausgabe von Bankomatkarten an Jugendliche bis 18 Jahren ohne Einkünfte bzw. an Jugendliche bis 17 Jahren mit regelmäßigen Einkünften bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  • Der Geldbezug von Jugendlichen durch Geldausgabeautomaten ist auf wöchentlich 400 Euro zu begrenzen.
  • Diese Bestimmungen gelten nicht für Karten, die lediglich zur Geldbehebung beim kontoführenden Institut berechtigen.

    (Quelle: Arbeiterkammer)

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