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Jahrelanger Streit um Millionenerbe endgültig entschieden

Der Streit um das Millionenerbe scheint nun beendet.
Der Streit um das Millionenerbe scheint nun beendet. ©VOL.AT/Paulitsch
Dornbirn - Der Rechtsstreit rund um einen Niederländer, der sich als leiblichen Sohn eines 2007 verstorbenen Dornbirner Millionärs sieht, ist endgültig entschieden.
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies eine außerordentliche Revision als letztes mögliches Rechtsmittel zurück, meldete der ORF Vorarlberg. Damit ist der Mann nach Ansicht des Gerichts definitiv und rechtskräftig kein Blutsverwandter des Millionärs.

Adoptivkind

Der Niederländer kämpfte seit Jahren um das Erbe seines vermeintlichen Vaters, das an dessen Kinder – Sohn und Tochter – ging. Seit mehreren Jahren wollte der 1970 in Vorarlberg geborene Mann nachweisen, dass er ebenfalls ein leiblicher Sohn des Verstorbenen ist. Er war als Adoptivkind in den Niederlanden aufgewachsen, 2008 hatten ihn seine persönlichen Recherchen nach Dornbirn geführt.

Exhumierung des Leichnams

Die Anstrengungen des Holländers bewirkten schließlich eine Exhumierung des Leichnams des Verstorbenen im Herbst vergangenen Jahres. Anschließende Untersuchungen ergaben, dass keine Verwandtschaft des Toten mit dem Kläger bestehen kann. Der Mann bezweifelte jedoch, dass der Test am richtigen Leichnam durchgeführt wurde und legte Rekurs beim Landesgericht Feldkirch ein. Dieser wurde abgewiesen. Auch beim OGH kam der Niederländer mit seinem Ansuchen nicht durch.

Die beiden Kinder des Dornbirners wollten von einem unehelichen Sohn ihres Vaters zu keiner Zeit etwas wissen. Der Niederländer hatte den Sohn gar beschuldigt, ihn mit dem Tod bedroht zu haben, sollte er tatsächlich eine Exhumierung anstreben. Anfang September vergangenen Jahres wurde dieser vom Landesgericht Feldkirch allerdings aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Es gab für die angebliche Drohung keine Zeugen.

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