Den 31-Jährigen, neunfach Vorbestraften trifft es fünf Jahre und drei Monate Haft. Seine 26-jährige Ehefrau muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der Grund: Die beiden kauften in St.Gallen Heroin, schmuggelten es per Zug ins Land und verkauften es zum Teil weiter. Finanziert wurde damit die eigene Heroinsucht. Dabei hatte es der Unterländer beinahe geschafft. Er hatte eine Therapie erfolgreich absolviert, noch ein Jahr freiwillig weiter gemacht, die Strafe von 15 Monaten wurde ihm nachgesehen. Nach dem Rückfall wurde sie nun aber doch fällig.
Keine andere Möglichkeit
Verteidiger Klaus Amann versucht, eine milde Strafe für das Drogenehepaar zu erwirken. Richter Michael Fruhmann betont aber, dass es sich bei insgesamt 600 Gramm Heroin und Weitergabe von rund 300 Gramm um einen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren handelt. Da der junge Mann bereits neun Vorstrafen hat, gibt es nicht viel Spielraum und auch die Möglichkeit einer Therapie statt Strafe ist ab einer gewissen Grenzmenge nicht mehr möglich. Beide akzeptieren das Urteil und auch die Staatsanwaltschaft ist einverstanden. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
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