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Jahrelang um Recht gekämpft

Bludenz - Durch einen schrecklichen Arbeitsunfall wurde der junge Bludenzer Patrick Erhard im Jahr 2001 schwer verletzt, seine Gesundheit für immer zerstört. Jahrelang musste der 28-Jährige vor verschiedenen Arbeitsgerichten um sein Recht kämpfen und hat nun schließlich gewonnen.

Doch bis es dazu kam, war es ein langer Weg.

Schlampig gewartet

Wegen einer schlampig gewarteten Maschine seines damaligen Arbeitgebers – einer Gartenbaufirma – werden ihn körperliche und seelische Folgen ein Leben lang begleiten. Der 28-jährige Erhard war damals im Jahr 2001 bei der Gartenbaufirma als Hilfsarbeiter beschäftigt. Bei Arbeiten mit einer Gartenfräse kam es zu dem verhängnisvollen Unfall. Arm und Bein des jungen Mannes wurden um die Achse der Maschine gedreht, die Messer bohrten sich bis in seine Hüfte. Ursache des Unfalls: eine schlecht gewartete Maschine – so das Arbeitsgericht.

Messer in den Beinen

Patrick Erhard lockerte in einem Dornbirner Garten gerade die Erde auf, als sein Arbeitsgerät stecken blieb. Er legte den Rückwärtsgang ein und geriet an einen Randstein. Die Fräse sprang hoch, schlug ihm die Griffe aus der Hand und die Messer verfingen sich in seiner Hose. „Ich wollte die Hose abstreifen, doch die Fräse schraubte sich in Sekundenschnelle an meinem Körper hoch“, schildert Erhard den grausamen Unfall. Die rotierenden Hackmesser gruben sich tief in seinen Körper und mussten von den Einsatzkräften abgeflext werden. Der heiße Benzintank kam auf seinem Bauch zu liegen und verursachte tiefe Verbrennungen. Mit dem Rettungshelikopter „Christophorus 8“ wurde der Verunglückte ins Spital geflogen. Knappe zwei Monate befand sich Erhard in stationärer Behandlung, danach immer wieder auf Kur. Die Folgen sind ­langwierig: Noch heute leidet er an Bewegungseinschränkungen, Muskelverschmächtigung, Gefühls­ausfall. Mit der linken Hand kann er feinmechanische Tätigkeiten kaum verrichten. Die Muskeln wurden durchtrennt, die Nerven massiv verletzt. Lange kämpfte er auch gegen die seelischen Auswirkungen des Schocks. Albträume und Schlaflosigkeit verfolgten ihn. Wenn er in den Spiegel schaute, sah er einen vernarbten Körper. Doch nun hat er dank des Einsatzes seiner Anwältin Ingrid Neyer wenigstens in rechtlicher Hinsicht „gewonnen“. An der betreffenden Gartenfräse gab es etliche Mängel. Wesentlich wäre vor allem eine funktionierende Sicherheitskupplung gewesen. Beim Loslassen des Griffes hätten die Messer sofort gestoppt. Während der damalige Arbeitgeber versuchte, seiner Verantwortung zu entkommen, stellte das Gericht eindeutig fest: „Schuld an dem Unfall war auffallende Sorglosigkeit.“ Die Allgemeine Unfall-Versicherungsanstalt (AUVA) bezahlte dem Verunglückten nach jahrelangem Kampf eine Integritätsab­geltung von 46.113 Euro. Darüber hinaus erhält der Mann eine monatliche Versehrtenrente von 380 Euro. Die Prozesskosten von 3400 Euro musste die AUVA als Verliererin ebenfalls vorab bezahlen. Der Versicherung steht bezüglich Integritätsabgeltung und Prozesskosten der Regressweg gegenüber der Gartenbaufirma offen. Patrick Erhard ist trotz der Leiden und des jahrelangen Rechtsstreits ein optimistischer Mensch geblieben. „Sonst hätte ich das alles ganz sicher nicht ausgehalten.“

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