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Italienischen Straßenverkehrsordnung

Wer einen Urlaub in Italien plant, sollte sich auch dort an die Verkehrsregeln halten. Wenn nicht, empfiehlt es sich, immer genug Kleingeld bei sich zu haben.

Denn seit 1. Juli gilt in Italien ein neuer Paragraph in der Straßenverkehrsordnung – Wer seine Strafe für ein Verkehrsdelikt nicht gleich vor Ort bezahlen kann, muss damit rechnen, dass sein Auto eingezogen wird. Das Fahrzeug bekommt man dann erst wieder, wenn das Bußgeld beglichen ist.

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