Die Justizreform wird derzeit im Senat diskutiert. Sollte sie verabschiedet werden, muss die Abgeordnetenkammer noch grünes Licht geben.
Die Justizreform, über die seit Beginn der Legislaturperiode 2001 gestritten wird, war bereits im vergangenen Jahr vom Parlament gebilligt worden. Staatspräsident Carlo Azeglio Ciampi hatte sich im vergangenen Dezember jedoch geweigert, sie zu ratifizieren. Mehrere Teile seien verfassungswidrig, sagte Ciampi, der eine weitere Debatte über die Reform forderte. Laut der ANM zielen die Reformpläne der Regierung Berlusconi eindeutig darauf hin, die Rechtsprechung unter den Einfluss der jeweiligen politischen Mehrheit zu stellen. Die Unabhängigkeit der Richter werde deutlich beschnitten, da die Justizreform eine deutliche Kontrolle der Staatsanwälte durch die parlamentarische Mehrheit vorsehe.
Kernpunkt von Berlusconis Justizreform ist die strikte Trennung der Berufskarrieren von Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern auf der einen Seite und Richtern auf der anderen. Außerdem sieht die Reform einen strategischen Umbau des Justizsystems vor. So sollen künftig im Selbstverwaltungsorgan der Richter und Staatsanwälte (CSM) neue Wahlverfahren gelten. Verboten wird Richtern nicht nur jegliche Mitgliedschaft in einer politischen Partei – was bereits von der Verfassung untersagt wird -, sondern auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sowie in Bewegungen, Vereinen und Verbänden, die politische Ziele oder Aktivitäten dieser Natur verfolgen.
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