Der Mann hatte dank der in den Niederlanden legalen Euthanasie seinem Leiden ein Ende gesetzt.
Der in den Niederlanden gedrehte Film wird am Montagabend von RAI 3 gesendet und hat bereits hitzige Reaktionen in katholischen Kreisen ausgelöst. Mehrere Parlamentarier des katholischen Lagers drängten RAI-Präsident Claudio Petruccioli, den Film nicht zu zeigen. Der Forderung schlossen sich auch mehrere Vertreter der Linken an.
Nachdem Staatspräsident Giorgio Napolitano die Regierung dazu aufgefordert hat, sich im Parlament mit Sterbehilfe zu befassen, ist in Italien eine heftige Auseinandersetzung über das heikle Thema der Euthanasie ausgebrochen. Das Parlament will ein Gesetz zur Einführung der Patientenverfügung verabschieden. Fünf Gesetzesentwürfe lagen bereits der Gesundheitskommission des Senats vor. Drei weitere Vorlagen wurden nach dem Appell des seit Jahrzehnten an den Rollstuhl gefesselten Muskeldystrophie-Patienten Piergiorgio Welbys (60) eingereicht, der am Wochenende Napolitano um die Gnade der Sterbehilfe gebeten hat.
Die Vorlagen reichen vom strikten Verbot zu jeglicher Form von Sterbehilfe, wie es der Lega-Parlamentarier Massimo Polledri verlangt, bis zum Gesetzesentwurf der altkommunistischen Rifondazione, wonach jeder Italiener ärztliche Behandlungen unterbrechen darf, wenn er sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit befindet; dies soll dank einer Willenserklärung erfolgen, die in jedem Moment zurückgezogen werden darf, heißt es im Entwurf von Senator Luigi Malabarba.
Die Gesundheitskommission des Senats konzentriert sich vor allem auf den Gesetzesentwurf der Parteien der Regierungskoalition, derzufolge die Italiener das Recht haben sollen, mit einer Patientenverfügung bekannt zu geben, ob sie im Fall einer Krankheit im Endstadium eine Zwangsbehandlung ablehnen. In der Verfügung können nur gewisse medizinische Maßnahmen abgelehnt werden. Überprüft wird auch der Gesetzesentwurf der Parlamentarierin der Demokratischen Linken, Katia Zanotti, die Strafen für Angehörige abschaffen will, wenn sie aktive Sterbehilfe leisten.
In Italien ist sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten, nur bei gehirntoten Patienten ist die passive Euthanasie erlaubt. Um zu einem einheitlichen Gesetzentwurf zu gelangen, der den beiden Kammern vorgelegt werden kann, will die Gesundheitskommission des Senats eine Liste von 35 Medizinern, Bioethik-Experten, Juristen und Patientenverbänden verfassen, die dem parlamentarischen Ausschuss ihre Ratschläge geben sollen.
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