Nach einem am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Urteilsvotum ist eine rückwirkende italienische Gesetzesänderung, mit der eine Strafe faktisch abgewendet worden wäre, nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Die italienischen Strafgerichte müssten die Änderung daher unberücksichtigt lassen, erklärte die deutsche so genannte Generalanwältin Juliane Kokott. Der EuGH ist daran zwar nicht gebunden, folgt den Voten aber in den meisten Fällen.
Gegen Berlusconi ist in Mailand ein Strafverfahren anhängig. Er soll 1999 als Geschäftsführer des Unternehmens Fininvest falsche Unternehmensdaten veröffentlicht haben. Betroffen sind aber auch zahlreiche andere italienische Manager.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.