Doch wie ist eigentlich die rechtliche Situation? In Österreich ist Nacktwandern offiziell erlaubt – allerdings muss der Wanderer dafür Sorge tragen, dass „der öffentliche Anstand“ gewahrt bleibt, zum Beispiel indem er stark frequentierte Routen und Plätze meidet. Nacktwandern sei etwa auf Wegen, wo Familien unterwegs sind, nicht erlaubt. Gleichzeitig ist es aber auf Wegen, wo dies nicht der Fall ist, auch nicht verboten.
Rechtliche Grauzone
Rechtlich ist das Nacktwandern in Österreich also eine Grauzone. Da das Wandergebiet nicht klar abgegrenzt ist – wie etwa ein FKK-Bereich, wäre es möglich, die Nudisten wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ anzuzeigen. Der Strafrahmen erstreckt sich dabei bis zu einem Jahr Gefängnis.
In Deutschland ist Nacktwandern übrigens erlaubt, in der Schweiz dagegen streng verboten.
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