Er sprach von "Beziehung", sie leugnete das heftig. Er wurde am Montag im Grazer Straflandesgericht in allen Punkten schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Haft verurteilt.
"Verboten, Wäsche zu waschen"
Die 64-Jährige hatte in der Zeitung annonciert, dass sie Hilfe im Haushalt gegen eine freie Wohnung suchen würde. Ein 50-jähriger Vorarlberger zog schon bald bei ihr ein. "Er hat meine Briefe geöffnet, mein Handy kontrolliert, mir verboten, Wäsche zu waschen", beklagte sich die Frau. Für den Lebensunterhalt habe auch nur sie gesorgt: "Er hat kein Geld gehabt, weil er 500 Euro Alimente zahlen musste", erzählte sie.
Er kaufte Pornos von ihrem Geld
Hatten Sie eine Beziehung mit ihm?", fragte Richterin Kornelia Philipp. "Nein." Auf Nachfrage kam dann die Erklärung: "Nur einmal im Jahr, das hat sich so ergeben." Eine Liebesbeziehung sei es keinesfalls gewesen, denn "er hat nur solche Filme gekauft, eine ganze Schachtel voll", zog sie höchst erbost eine DVD mit Bildern von sehr viel nackter Haut auf der Hülle aus dem Einkaufsbeutel. "Und das alles mit meinem Geld", fügte sie noch verärgert hinzu.
Mit Ermordung gedroht
Das Geld dazu hatte der Angeklagte aus einer Dose, in der die Frau 65.500 Euro in ihrem Kleiderschrank aufbewahrte. Er bediente sich immer wieder, bis alles weg war. Dazu soll der Mann sie mehrmals mit dem Umbringen bedroht und angekündigt haben, anschließend sich selbst zu töten. Zwei Jahre ging das so, dann hatte die Frau zu viel Angst und warf ihn hinaus.
Einige Monate später kam er zu Besuch - und stahl bei der Gelegenheit gleich wieder 80 Euro, was er auch nicht leugnete. "Im Februar bekommen Sie die Anklage, da geht es um 65.500 Euro, das ist ja kein Schas, und dann gehen Sie hin und fladern wieder 80 Euro, das ist einfach unglaublich", empörte sich die Richterin. Zurückgezahlt hat der Beschuldigte bis jetzt nichts: "Ich hab' kein Geld übrig gehabt", lautete seine Erklärung.
15 Monate unbedingte Haft
Er wurde vom Schöffensenat zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt, dazu kamen noch drei weitere Monate aus einem Widerruf. Der Vorarlberger nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
(APA / Red.)
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