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Israilov-Prozess: Angeklagte wegen Beteiligung an Mord verurteilt

Der Geschworenenprozess um die Ermordung des tschetschenischen Asylwerbers Umar Israilov am Wiener Straflandesgericht ist am Mittwochabend mit drei Schuldsprüchen wegen Beteiligung an Mordes zu Ende gegangen.
Urteil wurde erwartet
Dreimal "lebenslang" gefordert
Urteil zum Israilov-Prozess
Als Strafausmaß verhängte das Gericht für den Erstangeklagten Otto K. (42) lebenslange Haft, über den Zweitangeklagten Suleyman D. (37) 19 Jahre Haft und den Drittangeklagten Turpal-Aliy Y. (32) 16 Jahre Haft.

Mord an Israilov

Israilov war am 13. Jänner 2009 auf offener Straße in Wien-Floridsdorf erschossen worden. Die tödlichen Schüsse soll der tschetschenische Staatsbürger Letscha B. abgegeben haben, der jedoch in seine Heimat flüchtete. Das Gericht geht davon aus, dass ursprünglich geplant war, den 27 Jahre alten Israilov gewaltsam nach Tschetschenien zu verbringen, nachdem dieser gegen den tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in die Wege geleitet hatte. Als die Entführung scheiterte – Israilov wehrte sich heftig, als er überwältigt werden sollte -, “war das sein Todesurteil”, hatte der Staatsanwaltschaft festgestellt.

Urteile nicht rechtskräftig

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten legten Nichtigkeitsbeschwerde (Otto K.) ein bzw. erbaten sich Bedenkzeit. Staatsanwalt Leopold Bien meldete gegen das Urteil des Zweit- und Drittangeklagten Berufung an.

Wien. Otto K., Suleyman D. und Turpal Aliy Y. wurden außerdem zu Schadenersatzzahlungen an die Privatbeteiligten verurteilt. Diesen wurden jeweils 25.000 Euro zugesprochen.

(APA)

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