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Irrtümlich 35.000 Euro erhalten

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Zuerst hat die Stadt Dornbirn einen Fehler gemacht, dann der finanziell angeschlagene Angeklagte. Das Amt der Stadt Dornbirn hat am 1. Dezember 2016 versehentlich dem angeklagten Dornbirner Friseur mit zwei Überweisungen auf sein Bankkonto insgesamt 35.852,79 Euro zukommen lassen.

Der Kontoinhaber hat das irrtümlich ihm zugeflossene Geld nicht zurücküberwiesen, sondern unterschlagen. Denn der Unternehmer hat damit Schulden beglichen.

Deshalb musste sich der angeklagte Dornbirner gestern am Landesgericht Feldkirch wegen Unterschlagung verantworten. Für das Vergehen sieht das Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Gefängnis vor.

Richterin Nadine Heim gewährte dem unbescholtenen und geständigen 37-Jährigen eine Diversion. Demnach muss der Türke dem Gericht als Geldbuße innerhalb von zwei Wochen 500 Euro bezahlen und der Stadt in sechs Monaten 5000 Euro zurückzahlen. Zudem hat er der Stadt für die Wiedergutmachung mit einer schriftlichen ­Vereinbarung zu einem vollstreckbaren Exekutionstitel über den fälligen hohen Restbetrag zu verhelfen.

Wenn der Angeklagte die Auflagen erfüllt, soll das Strafverfahren eingestellt werden. Der gerichtliche Beschluss zur diversionellen Erledigung ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Simon Mathis gab keine Erklärung ab.

Alte Kontonummer

Sein Mandant habe einen Fehler gemacht, sagte Verteidiger Martin Rützler. Aber „eine nicht unerhebliche Schuld“ treffe auch die Stadt mit ihren Fehlüberweisungen, die einer privaten Firma nicht passiert wären. Die Stadt habe Rechnungen für Möbel bezahlen wollen und bei den Überweisungen an den Empfänger eine falsche, alte Kontonummer verwendet. Sein Mandant sei nach dem „zufälligen Geldregen“ zunächst von einer Förderung für Jungunternehmer ausgegangen.

Der angeklagte Betreiber eines Friseursalons sagte, er habe mit dem Geld der Stadt Schulden bei Finanzamt, Krankenkasse und Bank abgedeckt. „Ich wollte aus drei Problemen eines machen“, gab der Friseur vor Gericht zu. Fünf Tage nach den städtischen Fehlüberweisungen auf sein Konto habe er erfahren, dass es sich dabei um ein Versehen gehandelt habe. Er habe danach seinen Anwalt damit beauftragt, mit der Stadt eine Einigung über die Rückzahlungsraten zu treffen.

Drei Monatsraten zu je 1250 Euro habe er der Stadt bislang zukommen lassen, berichtete der Angeklagte. Er hoffe, dass seine Frau im Sommer einen Bankkredit erhalte. Damit wolle er dann die Restsumme zurückzahlen.

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