Seit 1. Jänner 2005 ist laut Bundestierschutzgesetz eine Abgabe von Tieren an Minderjährige unter 14 allerdings nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt.
Der Mucha-Test zeigt ein ganz anderes Bild: Die neue Vorschrift wird von knapp 50 Prozent missachtet. 46 Tierhandlungen in Wien wurden getestet, 21 fielen durch und verkauften Kaninchen, Vögel und sogar Ratten an ein zwölfjähriges Mädchen.
Sechs Händler fragten zwar nach der Erlaubnis der Eltern – und verkauften die Tiere nach einer positiven Antwort des Mädchens, ohne eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten zu verlangen. Auch über die artgerechte Haltung wurde in den meisten Fällen nicht informiert.
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