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Iran: Recht zum Betreiben von Zentrifugen

Im Streit um das iranische Atomprogramm besteht Teheran auf seinem Recht, 20 Zentrifugen zu Forschungszwecken weiter zu betreiben. Trotz drohender Behandlung im UN-Sicherheitsrat.

Einen Resolutionsentwurf zum Iran, über die der 35-köpfige Gouverneursrat der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA bzw. IAEO) am Montag in Wien beraten wollte, bezeichnete Außenamtssprecher Hamid Reza Assefi am Sonntag als „nicht zufrieden stellend“. Die zur Forschung eingesetzten Zentrifugen fielen nicht unter die Zusage, auf die Anreicherung von Uran zu verzichten.

Mit den drei EU-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien gebe es eine Diskussion über die Modalitäten der Verwendung der Zentrifugen. Falls in dem Streit der UNO-Sicherheitsrat eingeschaltet werden sollte, wäre das „nicht das Ende der Welt“.

Zentrifugen können zur Herstellung von angereichertem Uran verwendet werden, das sowohl in der zivilen Atomkraft als auch zum Bau von Atomwaffen genutzt wird. Mehrere Mitgliedsstaaten der IAEA, insbesondere die USA, verdächtigen den Iran, heimlich Atomwaffen zu entwickeln. Der Iran beharrt auf seinem Recht zur Urananreicherung für zivile Zwecke.

Die Sitzung des IAEA-Gouverneurrats in Wien, auf der auch ein möglicher Verweis des Streits an den UNO-Sicherheitsrat erörtert werden sollte, war am Freitag wegen weiter bestehender Differenzen auf Montagnachmittag vertagt worden. Damit sollte der Iran zu einer einvernehmlichen Einigung bewogen werden, um UNO-Sanktionen zu vermeiden.

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