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Inzest-Fall - Kinder von Elisabeth F. sagen nicht gerichtlich aus

©APA
Im Inzest-Fall in Amstetten werden die Kinder von Elisabeth F. nicht gerichtlich aussagen. Auch die 69-jährige Ehefrau des Tatverdächtigen werde vom Entschlagungsrecht Gebrauch machen.

Wie Kurt Leitzenberger, Präsident des Landesgerichts St. Pölten, der APA berichtete, dürfte der Stand vom Freitag in diesem Zusammenhang “endgültig sein”.

Von der APA dazu befragt, was dies nun für das Ermittlungsverfahren bedeute, meinte der Präsident des Landesgerichts St. Pölten: “Das Bild in dem Fall ist in schwarz-weiß da”. Durch Aussagen von weiteren Opfern hätte sich dieses womöglich färbiger gestaltet. Aber: “Das Bild ist da, es war von Anfang an da”, dies nicht zuletzt aufgrund objektiver Fakten und Umstände. Von den Opfern gerichtlich einvernommen in dem Fall wurde Elisabeth F., die 42-jährige Tochter des Tatverdächtigen.

Am 27. April war in Amstetten bekanntgeworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt. Eines von ihnen sei nach der Geburt gestorben, das tote Baby habe der 73-Jährige angeblich in einem Holzofen verbrannt. Josef F. war weitgehend geständig, er befindet sich in Untersuchungshaft. Vermutlich im Herbst soll Anklage gegen den Tatverdächtigen eingebracht werden, ein Prozess noch heuer stattfinden.

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