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Invaliditätspensionen gehen zurück

Bregenz - Ab Eintritt in die Regelpension, also mit 65 Jahren, haben Männer in Österreich 2008 noch eine statistische Lebenserwartung von 19, Frauen von 23 Jahren. 1999 waren es noch je zwei Jahre weniger.

Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig geschrieben zu werden und eine Invaliditätspension zugesprochen zu erhalten, ist heute um 15 Prozent geringer als 1999. Und die Wahrscheinlichkeit, beim Ableben nach besagter Lebenserwartung in aufrechter Ehe zu leben bzw. eine(n) Anspruchsberechtigte(n) auf Hinterbliebenenpension zu hinterlassen, ist 2008 gar um 20 Prozent niedriger als noch 1999 angenommen.

Was diese drei Sachverhalte miteinander zu tun haben? Alle drei finden sich in den von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) errechneten, eben veröffentlichten neuen Sterbetafeln, die für Berechnungen jeglicher Form der Betrieblichen Altersvorsorge (und damit auch der Pensionskassen) verwendet werden. Direktor Helmut Holzer, Vizepräsident der AVÖ, dazu auf unsere Anfrage: „Diese Sterbetafeln sind nicht zu verwechseln mit jenen der Lebensversicherer. Diese ziehen für ihre Tafeln nämlich die Volkszählung heran, während die Tafeln für die Betriebliche Altersvorsorge auf Basis von Sozialversicherungsdaten erstellt werden. Die von den Aktuaren als versicherungsmathematische Sachverständige erstellten Szenarienrechnungen und Sensitivitätsanalysen haben vor allem Auswirkung auf die so genannten Barwerte – vereinfacht gesagt jenes Betrages, den ich mir aus der betrieblichen Altersvorsorge einmal monatlich erwarten darf.“ Apropos zu erwartender Betrag: Um künftig gleich viel Monatsbetriebspension zu erhalten wie seit 1999, ist ab heuer eine im Schnitt um 4 Prozent höhere Ansparleistung zu erbringen als zuletzt.

Noch zwei Erklärungen zu oben Gesagtem. Laut Direktor Holzer ist die Wahrscheinlichkeit einer Invaliditätspension künftig deshalb um 15 Prozent niedriger anzusetzen, da der Zugang zu ihr durch den Gesetzgeber in den letzten 10 Jahren massiv erschwert wurde. Früher seien nachweislich viele Menschen in eine Invaliditätspension eingetreten, weil entweder falsche medizinische Gutachten vorlagen, oder weil man Älteren eine lange Arbeitslosigkeit ersparen wollte. Holzer: „Wer echt berufsunfähig ist, soll auch heute die Invaliditätspension erhalten.“

Dass die Wahrscheinlichkeit, beim Ableben einen Ehepartner zu hinterlassen, heute gar um 20 Prozent niedriger ist als 1999 unterstellt, hat Holzer zufolge ebenfalls einen banalen Grund: „Immer mehr Junge heiraten überhaupt nicht mehr, immer mehr Verheiratete lassen sich scheiden.“ Wenn aber (statistisch) immer weniger Ehepartner zurückbleiben, muss man für diese logisch umso weniger Anspruchsvorsorge treffen bzw. in Prämien einkalkulieren.

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