Wie gemeinsame Recherchen von NEWS, der Süddeutschen Zeitung und dem ORF ergeben, hat ein Liechtensteiner Anwalt im Rahmen einer Aktensicht in Vaduz Dokumente aus jenen Gerichtsakten entfernt, die bei Hausdurchsuchungen in Liechtenstein nach einem österreichischen Rechtshilfeantrag beschlagnahmt wurden. Zuvor hatte der Fürstliche Oberste Gerichtshof entschieden, dass den österreichischen Strafverfolgungsbehörden wegen einer Fristversäumnis keine Akteneinsicht gewährt wird. Österreich hat daraufhin sofort ein neues Rechtshilfeersuchen gestellt.
Liechtensteiner Anwalt entfernte Dokumente aus Gerichtsakt
Der leitende Staatsanwalt in Vaduz, Robert Wallner, bestätigt jetzt: “Es ist richtig, dass anlässlich einer Akteneinsicht am 19.10. 20111 durch einen Rechtsanwalt aus dem Rechtshilfeakt Unterlagen ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Landrichters entfernt wurden. Diesem Rechtshilfeverfahren liegt ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien in der Sache Buwog zugrunde. Wegen dieses Sachverhaltes wurde gegen diesen Anwalt am 20.10.2011 ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Vergehens der Urkundenunterdrückung, in eventu wegen Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels eingeleitet.”
Tatsache ist, dass die entfernten Akten sich sechs Wochen außerhalb des Gerichts befanden. Es wird jetzt auch geprüft, ob die Unterlagen vor der Rückgabe an das Gericht manipuliert worden sind. Für Ärger sorgte zudem, dass zuständige Behörden erst jetzt durch Anfragen von NEWS, SZ und ORF von dem Vorfall informiert wurden.
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