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Integrationsmodell für benachteiligte Jugendliche

Die Arbeitsgruppe "Integrative Berufsausbildung" hat ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der seit September 2003 im Berufsausbildungsgesetz geregelten Ausbildung zur Integration benachteiligter Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ausgearbeitet.

Besetzt ist diese Arbeitsgruppe mit VertreterInnen von Land, Bundessozialamt, Arbeitsmarktservice, Sozialpartnerschaft und MitarbeiterInnen weiterer Sozialeinrichtungen.

Beim AMS vorgemerkte Jugendliche, die nicht in ein Lehrverhältnis vermittelt werden können, keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss haben, sowie Sonderschulabgänger und Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. Landes-Behindertengesetzes sollen durch die „Integrative Berufsausbildung“ eine Chance auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt erhalten. Sie gelten als Lehrlinge und es besteht das Recht auf den Besuch der Berufsschule. Es sind in erster Linie Jugendliche bis 19, in Ausnahmefällen bis 25 Jahre dafür vorgesehen.

Die Ausbildung kann entweder als eine Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit stattfinden – hier sind alle Lehrausbildungen möglich – oder den Jugendlichen eine Teilqualifikation vermitteln, wenn die Erreichung eines Lehrabschlusses nicht möglich ist. Hier hat sich die Arbeitsgruppe auf einige ausgesuchte Ausbildungen, z.B. BäckerIn, DruckerIn oder Restaurantfachmann/frau, geeinigt. Vorgeschaltet ist eine Clearing-Phase, in der von Fachkräften die Eignung der betroffenen Jugendlichen zum Eintritt in eine integrative Berufsausbildung abgeklärt wird.

Die integrative Berufsausbildung wird durch die Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Vorrangige Aufgabe der Berufsausbildungsassistenz ist die Lösung sozialpädagogischer und didaktischer Probleme der Jugendlichen, die ihnen im Rahmen der integrativen Berufsausbildung anvertraut sind. Sie arbeitet eng mit VertreterInnen von Lehrbetrieben, Ausbildungseinrichtungen und Berufsschulen zusammen.

Die Förderung für Unternehmen, die Jugendliche nach diesem neuen Modell ausbilden, beträgt maximal € 302,- monatlich, die Förderungsdauer maximal drei Jahre. Die Kosten werden zu verschiedenen Anteilen vom Bundessozialamt, AMS und Land Vorarlberg getragen.

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