Sie weisen jedoch darauf hin, dass sie selbst genauso kompetente Ansprechpartner in Heizungsangelegenheiten sind. Klarzustellen ist auch, dass Kaminkehrer im Gegensatz zu den Installateuren laut Gewerbeordnung nicht dazu befugt sind, Heizungen einzustellen. Das Einstellen der Heizung darf nur von entsprechend befugtem Fachpersonal (Installateuren) durchgeführt werden.
Den Kaminkehrern obliegt es, den Konsumenten zu beraten bzw. zu informieren. Dadurch stellen sie ein sehr wichtiges Bindeglied bei der Konsumentenberatung dar.
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