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Insektenpulver ab sofort erlaubt - Mehl aus Grillen künftig in ...

Hausgrillen-Mehl ab sofort erlaubt.
Hausgrillen-Mehl ab sofort erlaubt. ©Canva
Neue EU-Verordnung: Pulver aus der Hausgrille ist ab sofort als Nahrungsmittel zugelassen.

Ungefähr 2.100 Insektenarten sind essbar. Die EU hat bereits zwei als Nahrungsmittel zugelassen: Die Europäische Wanderheuschrecke und den Mehlwurm. Jetzt wurde ein neues hinzugefügt: Seit dem 24. Jänner ist ein bestimmtes Pulver aus der Hausgrille zum Verzehr erlaubt, das bestätigt die neue EU-Verordung.

Mehlwürmer und Europäische Wanderheuschrecken sind bereits zugelassen.
Mehlwürmer und Europäische Wanderheuschrecken sind bereits zugelassen. ©Canva

Ab sofort darf das Heuschrecken-Pulver in Produkten wie Mehrkornbrötchen, Keksen, Pizzas, Saucen und in Schokolade vorkommen. Die Menge, die beigemischt werden darf, ist begrenzt. Fleischersatzprodukten dürfen beispielsweise maximal zu fünf Prozent aus dem Grillen-Mehl bestehen. Bisher ist nur eine Firma aus Vietnam, namens Cricket One Co. Ldt, dazu berechtigt, das Pulver herzustellen und zu vermarkten.

Acheta domesticus, die Hausgrille
Acheta domesticus, die Hausgrille ©Canva

Inhaltsstoffe durchlesen

Menschen, die bewusst vegetarisch oder vegan leben, oder sich einfach ekeln, müssen ab sofort die Inhaltsstoffe der Produkte genau lesen. Das Insekten-Mehl wird nämlich nur dort angeführt, optisch fallen die Produkte nicht auf.

Hausgrillen beinhalten Eiweiß, Zink, Eisen und Magnesium. Sie haben auch ein hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren. Laut "Geo" würden einige Heuschrecken doppelt so viel Eiweiß wie Rinder- oder Hühnerfleisch aufweisen.

(VOL.AT)

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