Mit dem “Innovationsscheck Österreich” können sich Unternehmen an F&E-Einrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren Leistungen in der Höhe von bis zu 5.000 Euro mit diesem Scheck bezahlen.
Das Programm wird von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Auftrag des BM für Verkehr, Innovation und Technologie und des BM für Wirtschaft und Arbeit abgewickelt.
Nähere Infos:
Zentrum für Innovation und Standortpolitik
Forschungsförderungsgesellschaft
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