Hohenems. Die öffentliche Schneeräumung stellt eine große Herausforderung für den Werkhof und die beauftragten Frächter dar.
In Hohenems sind gleich mehrere Berglagen mit steilen Straßen zu bewältigen. Aber auch ein geräumtes Stadtzentrum erfordert den Einsatz aller. Oberste Priorität bei der Schneeräumung haben jeweils die Hauptverkehrswege, Buslinien, Übergänge und Unterführungen sowie Gefahrenstellen. 5 Frächter unterstützen die Stadt bei der gesamten Schneeräumung.
Um die Schneemassen zu bewältigen und für die gesamte Gesellschaft einen sicheren Verkehrsraum zu organisieren, gibt es gesetzliche Grundlagen (Anrainerpflichten gemäß § 93 StVO). So müssen Gehsteige von Eigentümern des angrenzenden Grundstückes sicher und begehbar gemacht werden. Entlang der gesamten Liegenschaft müssen diese in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen geräumt und bei Schnee und Glatteis bestreut werden. Wenn kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden ist, gilt diese Pflicht für den Straßenrand in der Breite von 1 Meter. Für Unfälle, die durch die Nichtbeachtung von Anrainerpflichten verursacht werden, haftet der Grundstückseigentümer.
Die Stadt unterstützt immer wieder dort, wo keine unmittelbar angrenzenden Eigentümer sind. Generell gilt jedoch: Gehsteige unterliegen der Eigentümeranrainerräumpflicht. Wir bitten daher um Beachtung. Dank gilt allen, die dieser Pflicht vorbildlich nachkommen.
Quelle: Amt der Stadt Hohenems
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