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Indien untersagt hinduistische Feier

Der Oberste Gerichtshof in Indien hat den Hindus im so genannten Tempelstreit eine religiöse Feier auf einem umstrittenen Gelände in Ayodhya untersagt.

Die drei Richter erklärten in Neu-Delhi, eine religiöse Feier könne neue Ausschreitungen zwischen Muslimen und Hindus nach sich ziehen. Sie bestätigten damit ein Urteil von 1994, wonach keine religiösen Aktivitäten auf dem Gelände gestattet sind, bis der Streit vor Gericht beigelegt wurde.

Militante Hindus hatten angekündigt, am Freitag unabhängig vom Urteil des Gerichts zu einem Gebet auf dem Gelände der ehemaligen Moschee Babri zusammenkommen zu wollen. Generalstaatsanwalt Soli Sorabjee hatte erklärt, in Ayodhya seien ausreichend Sicherheitskräfte stationiert worden, um neue Unruhen zu vermeiden. Die Richter wiesen diese Einschätzung zurück. Der seit neun Jahren andauernde Streit um den geplanten Tempelbau lag auch den blutigen Unruhen zwischen Hindus und Muslimen Anfang März zu Grunde. Dabei wurden mehr als 700 Menschen getötet.

Nationalistische Hindus wollen auf dem Gelände rund 500 Kilometer östlich der Hauptstadt einen Tempel bauen. Im Jahr 1992 hatten militante Hindus eine Moschee auf dem Gelände zerstört und ein Blutbad ausgelöst. Mindestens 2.000 Menschen wurden damals getötet.

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