Nach einem neuerlichen Protest mehrerer EU-Staaten gegen die geplante Indexierung der Familienbeihilfe verteidigt das Familienministerium seine Pläne. Kritik hätten mehrheitlich jene Länder geäußert, die “keine Familienbeihilfe an die eigenen Staatsbürger, die bei uns arbeiten, ausbezahlen und somit ihre Verpflichtung umgehen”, hieß es am Freitag in einer der APA übermittelten Stellungnahme.
Die Forderung nach “gleicher Leistung für gleiche Einzahlung” sei nicht gerechtfertigt. Das Argument sei “unrichtig”, weil die österreichische Familienbeihilfe “durch Dienstgeberbeiträge und nicht den einzelnen Arbeitnehmer finanziert wird”, erklärte der Sprecher von Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), Herbert Rupp.
Sieben EU-Staaten zeigen Unmut gegenüber Österreich
Am Donnerstagabend hatten insgesamt sieben EU-Staaten erneut ihren Unmut über die österreichischen Pläne zur Kürzung der Familienbeihilfe geäußert. In einem gemeinsamen Brief riefen die Staaten der Visegrad-Gruppe (V4), Tschechien, Slowakei, Polen und Ungarn, sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien EU-Arbeitskommissarin Marianne Thyssen auf, zu prüfen, ob die Maßnahme im Einklang mit EU-Recht steht.
Die EU-Kommission hatte unmittelbar nach Beschluss des Gesetzes am 24. Oktober angekündigt, dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüfen zu wollen. In einer ersten Stellungnahme unterstrich die Brüsseler Behörde, dass eine Indexierung nach europäischem Recht nicht erlaubt sei. Sie drohte mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Österreich hat derzeit den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Die Indexierung soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, am Tag nach dem Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft.
(APA/Red)
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