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"In Vorarlberger Krankenhäusern werden alle Patienten gleich behandelt"

Dr. Gerald Fleisch, Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H.
Dr. Gerald Fleisch, Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H. ©VOL.AT
„In den Vorarlberger Krankenhäusern werden alle Patienten gleich behandelt. Und das bleibt auch so", sagt Gerald Fleisch von der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft zur aktuellen Debatte um Sonderklassegebühren.
Bernhard: "Keine Fast Lane"
Ambulanzen: Wirbel um Patienten-Bevorzugungen

Jeder Patient habe Anspruch auf die gleiche hochqualitative medizinische und pflegerische Leistung. In den Vorarlberger Ambulanzen gebe es keine Unterscheidung zwischen Patienten der Allgemeinen Klasse und der Sonderklasse, nimmt Direktor Gerald Fleisch von der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft zur aktuellen Debatte um Sonderklassegebühren in Spitalsambulanzen Stellung. In den Vorarlberger Krankenhäusern werde nach medizinischer Dringlichkeit entschieden. “Wir möchten nicht, dass unsere Patienten und Mitarbeiter durch solche Diskussionen verunsichert werden”, sagt Fleisch.

Ambulanzzahlen der Vlbg. Landeskrankenhäuser 2017:

Im Jahr 2017 wurden in den Vlbg. LKH 445.000 ambulante Behandlungen durchgeführt

  • 210.000 LKH Feldkirch
  • 110.000 LKH Bregenz
  • 65.000 LKH Hohenems
  • 10.000 LKH Rankweil
  • 50.000 LKH Bludenz

Aufregung um Sonderklassegebühren in Spitalsambulanzen

Der Gesundheitsausschuss des Nationalrates hatte am Dienstag das neue Ärztegesetz und eine Novelle zum Krankenanstalten und Kuranstaltengesetz (KAKuG) beschlossen. Aufregung herrschte vor allem über letztere, weil damit Sonderklassegebühren für jene Ambulanzleistungen ermöglicht werden, die bisher stationär durchgeführt wurden.

Wörtlich heißt dazu in den Erläuterungen des Gesetzes: “Zur Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodels haben die Länder die Möglichkeit, die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leistungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von Sonderklassegebühren möglich war, die nunmehr auf Grund des spitalsambulanten Abrechnungsmodells ambulant zu erbringen sein werden. Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüber zu stehen.”

“Künftig soll es in Spitalsambulanzen eine Business-Class und VIP-Behandlung für Sonderklassepatienten geben und die FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein wirkt wieder einmal uninformiert”, zeigte sich der SPÖ-Abgeordnete Philip Kucher in einer Aussendung entsetzt. “Es sind alle Menschen gleich krank, es kann nicht sein, dass in den Ambulanzen die Geldbörse über die Behandlung von Kranken entscheidet”, sagte Kucher. Für ihn erhebt sich die Frage, ob es künftig “eine ‘fast lane’ für Reiche, die sich aussuchen können, welcher Arzt sie behandelt” geben werde. “Und werden sie dann an einfachen PatientInnen, die mit Schmerzen stundenlang ausharren müssen, vorbeigeschleust und dann noch besonders behandelt?”.

NEOS: “Vollkommen inakzeptabel”

Auch für NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker ist es “vollkommen inakzeptabel, dass in diesem Bereich mit Sonderklasse-Logik gearbeitet wird”. Mit dem Plänen für Sonderklassegebühren für jene Ambulanzleistungen, die bisher stationär durchgeführt wurden, “öffnet man der Mehrklassenmedizin in den Ambulanzen und Notaufnahmen Tür und Tor. Offensichtlich will die Gesundheitsministerin eine Überholspur für jene einführen, die es sich leisten können.” Loacker stellt klar, dass die Sonderklasse in den Spitälern alleine auf die Hotelkomponente im stationären Bereich angewendet werden dürfe. Eine Bevorzugung bei Wartezeiten dürfe es aber nicht geben.

Jetzt: “Business-Lounge in Ambulanzen”

Die Gesundheitssprecherin der Liste “Jetzt” (Liste Pilz), Daniela Holzinger, lehnte eine solche Zwei-Klassen-Medizin in Ambulanzen ebenfalls entschieden ab. Sie sprach von einer “Business-Lounge in Ambulanzen” und warf der Regierung vor, separate Warteräume für Sonderklassepatienten in Krankenhausambulanzen ermöglichen zu wollen.

Beschlossen wurde im Ausschuss auch das neue Ärztegesetz. Nach heftiger Kritik war schon vor dem Ministerratsbeschluss der ursprünglich geplante Ärztevorbehalt für komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren wieder herausgenommen worden. Enthalten in dem Entwurf sind die Möglichkeit für Ärzte andere Ärzte anzustellen, Änderungen bei der Notarztausbildung und auch eine Regelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende.

Ärztekammer begrüßt Pläne

Die Ärztekammer begrüßt die vom Gesundheitsausschuss beschlossene Möglichkeit für die Länder, Sonderklassegebühren für jene ambulanten Leistungen einzuführen, die bisher stationär durchgeführt wurden. Damit würde die ambulante Versorgung wieder auf den neuesten medizinischen Stand gebracht und der medizinischen Wirklichkeit angepasst, sagte Wolfgang Weismüller, Vizepräsident und Obmann der angestellten Ärzte in der Wiener Ärztekammer .

Für Weismüller war dieser Schritt “längst überfällig”, könnten doch viele Leistungen, die aufgrund des medizinischen Fortschritts mittlerweile ambulant erbracht werden, auch tatsächlich so abgegolten werden. Eine Bevorzugung von Patienten mit Sonderklasse wird es aus seiner Sicht deshalb nicht geben. Schon bisher wurden tagesklinische Leistungen de facto ambulant erbracht. Die jetzige Aufregung sei daher “unverständlich”, meinte Weismüller in einer Aussendung. “Zudem wird damit verhindert, dass künftig ambulante Leistungen an Privatversicherten nur in Privatspitälern erbracht und öffentliche Spitäler für Ärztinnen und Ärzte sowie Patienten unattraktiv werden.”

Hartinger-Klein schließt Sonderbehandlung aus

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat am Donnerstag in Brüssel erneut betont, dass es keinen Passus zu Sonderbehandlungen in der Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) gebe. “Wenn irgendwelche Formulierungen notwendig sind, die das klarstellen, werden wir das selbstverständlich gesetzlich verändern”, betonte die Sozialministerin.

Bereits gestern habe sie mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) klargestellt, dass es keine Sonderbehandlungen geben werde, so Hartinger-Klein. Die Länder hätten aber “natürlich die Möglichkeit, im Rahmen der Sonderklasse die Sonderklasse-Versicherten im Ambulanzbereich abzurechnen”. Allerdings gehe es hier rein “um Abrechnungsmethoden und nicht um Behandlungsmethoden”.

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