Eine gesetzliche Klausel verhindert, dass nahezu 90 Prozent aller Schuldner, die einen Privatkonkurs anmelden müssten, dies nicht können. Die “Zehn-Prozent-Klausel” besagt, dass innerhalb von sieben Jahren zehn Prozent der Schulden zurückbezahlt sein müssten. Für den Großteil der Schuldner nicht einzuhalten, so Peter Kopf. Er fordert die Abschaffung dieser Hürde, um es allen Menschen möglich zu machen, sich zu Entschulden.
Selbständige, Arbeitslose, Alleinerziehende und Pensionisten
Vor allem Personen, deren Schuldenberg sehr hoch ist, haben Probleme, die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen. Dabei seien von einem Privatkonkurs vor allem ehemalige Selbstständige betroffen, deren Schuldenstand schnell einmal 300.000 Euro erreiche, so Kopf. Aber auch Arbeitslose, Alleinerziehende und Pensionisten seine überdurchschnittlich häufig hoch verschuldet.
(red)
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