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In Polizeiinspektion eingebrochen: "Schräger Vogel" bekommt zweieinhalb Jahre Haft

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Feldkirch. Ein 33-jähriger Unterländer sorgt mit verrückten Aktionen immer wieder für Kopfschütteln, am Freitag musste sich der Mann erneut wegen einer ganzen Reihe von Delikten vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.

Die Liste ist lang. Immer wieder fälscht der Mann offenbar Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen und macht andere schräge Dinge. Im laufenden Prozess wurde ihm unter anderem vorgeworfen, dass er einem Behinderten, den er pflegte, das Auto entwendete und zu Schrott fuhr. Weiters standen Urkunden- und Vermögensdelikte, Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Verleumdung in der Anklageschrift. Fünf zusätzliche Punkte werden zu einem späteren Termin verhandelt, weil noch Zeugen einvernommen werden müssen.

In Polizeiinspektion eingestiegen

Viele der Dinge muten verrückt an, bei vielen seiner Geschichten schien er sich selbst nicht mehr auszukennen. Im Jänner stieg der Mann in die Polizeiinspektion Wolfurt ein, um seinen eigenen Akt zu entwenden. Dabei ließ er auch eine Uniform, Polizeitasche, Batterien und ein Ladekabel mitgehen. Da er einen Teil seiner Unterlagen zurückließ, war den Beamten schnell klar, wo sie suchen mussten. Der Mann wurde noch am selben Tag an seiner Wohnadresse festgenommen.

Drohbriefe an Zeugen verschickt

Aus dem Gefängnis, wo er zur Zeit sitzt, hat der Mann Drohbriefe an Zeugen geschickt. Sie sollen ihre Zeugenaussagen zurück nehmen, sonst würden sie nicht mehr lange leben. Primar Haller untersuchte den seltsamen Häftling, der bereits längere Zeit in Strafhaft sitzt. Doch außer einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung und einer Persönlichkeitsstörung war nichts Konkretes zu erfahren, Haller trug sein Gutachten unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Jedenfalls scheint der Mann zurechnungsfähig zu sein.

Er wurde in zwölf Punkten schuldig gesprochen und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Haftstrafe wird zu einer bereits Anfang des Jahres ausgesprochenen Haftstrafe von eineinhalb Jahren dazugerechnet. Der Anwalt des Angeklagten legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

“Pfänderflüchtling” als Komplize

Mit vor Gericht stand auch ein Mithäftling, der ihm geholfen haben soll, die Drohbriefe an Zeugen zu verfassen. Dabei handelt es sich um den “Pfänderhangausbüchser”, der selbst noch ein Verfahren wegen Raubes offen hat. Bei ihm wurden 15 Monate unbedingte Haft ausgesprochen. Auch sein Anwalt legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. (red/Christiane Eckert)

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