Bis zu 8.000 Frauen in Österreich beschnitten
Am Donnerstag wird der Internationale Tag gegen FGM (Female Genital Mutilation) begangen. In Österreich gibt es bereits eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von weiblicher Beschneidung: FGM oder die Zustimmung dazu ist in Österreich seit 2001 per Gesetz verboten. Für in Gesundheitsberufen Beschäftigte in Österreich ist laut EIGE eine Meldung an die Behörden gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Verdacht auf Genitalverstümmelung besteht.
Gefahr bei Asylanträgen berücksichtigt
Bei Asylanträgen wird eine potenzielle Bedrohung durch FGM berücksichtigt: Einer von der Österreichischen Plattform gegen weibliche Genitalverstümmelung stopFGM zitierten EU-Studie zufolge wurde bereits rund 20 Frauen wegen der Gefahr beschnitten zu werden in Österreich Asyl gewährt. Die Anträge von mindestens vier Frauen, die bereits beschnitten sind, wurden angenommen.
Wegschneiden der äußeren Genitalien
Weibliche Genitalverstümmelung beinhaltet das teilweise oder gänzliche Wegschneiden der weiblichen äußeren Genitalien ohne medizinische Begründung. FGM habe gesundheitsschädigende Folgewirkungen und könne auch zum Tod des Opfers führen, heißt es in der Studie.
Kampf gegen Genitalverstümmelung
Frauenministerin Heinisch-Hosek sagte gemeinsam mit der Nationalratsabgeordneten und stopFGM-Sprecherin Petra Bayr am Montag laut einer Presseaussendung dem Ritual den Kampf an. Heinisch-Hosek zufolge arbeite man “auf Hochtouren” an einem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, in dem Maßnahmen gegen FGM veranschlagt werden sollen.
Auch die EU-Kommission ist für “Nulltoleranz“. Europaweit gibt es bereits rund 500.000 Opfer. Die Kommission forderte die EU-Staaten auf, gegen die blutige Praxis vorzugehen.
(APA)
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