Die Angeklagte, die Ende Februar 2015 von sich aus die Schule verließ, um sich zur Justizwachebeamtin ausbilden zu lassen, versicherte, sie hätte mit dem abhandengekommenen Geld nichts zu tun: “Der Stadtschulrat macht sich’s einfach und haut der Kleinsten alles nach.” Sie hätte sich nie an den finanziellen Beiträgen der Schüler für Lehr- und Arbeitsmittel, ihren Kautionen für Spind-Schlüssel oder gar an der Münz-Kassa am Kopierer vergriffen. Sämtliche Geldbeträge wären stets in Kuverts gegeben und im Tresor verwahrt worden.
Auf die Frage von Richter Georg Olschak, weshalb sie die Einnahmen nicht auf das Konto der Schule einzahlte, meinte die Frau: “Hätte mir die Frau Direktor gesagt, ich soll eine Überweisung machen, hätte ich das auch getan.” An der Schule sei neben der reellen und zweckgebundenen Gebarung aber auch eine “verschwiegene Gebarung” geführt worden. Damit habe man etwa Heurigenbesuche des Lehrkörpers oder einen Weinkühlschrank finanziert. Um sich dem Stadtschulrat gegenüber für diese Ausgaben nicht verantworten zu müssen, habe man das “aus der Kassa” – sprich: mit den im Tresor deponierten Geldern – bezahlt.
Dass der Schlüssel zum Tresor in einem Blumenübertopf im Zimmer des Direktors lag (“Er war sehr rostig, weil der Schulwart immer die Blumen übergossen hat”), sei allgemein bekannt gewesen, betonte die Angeklagte. Nach dessen Pensionierung hätte die neue Direktorin den Schlüssel in einer Zuckerlschachtel auf ihrem Schreibtisch verwahrt. Auch das sei bei der Lehrerschaft bekannt gewesen, versicherte die Angeklagte. “Es hätte somit ein größerer Personenkreis Gelegenheit gehabt, sich das Geld zuzueignen”, bekräftigte Verteidigerin Astrid Wagner.
Dem schloss sich am Ende auch der Schöffensenat an. “Es war nicht nachzuweisen, dass sie auch nur einen Cent genommen hat”, bescheinigte der Vorsitzende der Angeklagten. Der Staatsanwalt erbat Bedenkzeit.
Dass in dem Gymnasium seit 2004 Schüler-Gelder verschwunden sein dürften, war nach einer Revision nach dem Ausscheiden der Sekretärin aufgefallen. Bei einem internen Controlling stellte der Stadtschulrat “Unstimmigkeiten” hinsichtlich der finanziellen Gebarung fest. Zudem waren Kassa-Bücher “nicht greifbar”, wie ein Vertreter des Stadtschulrats als Zeuge darlegte. Daraufhin wurde die Buchhaltungsagentur des Bundes zwecks eingehender Prüfung beigezogen, die feststellte, dass sich zwischen 2004 und 2015 115.000 Euro in Luft aufgelöst hatten.
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