Der Vorarlberger, der vor einiger Zeit zum islamischen Glauben übergetreten war, gab den Überfall zwar zu, bekannte sich aber trotzdem nicht schuldig. Das Geschworenengericht sah dies völlig anders: Sechseinhalb Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt geistig abnormer Rechtsbrecher lautete das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.
Das bei dem Überfall erhoffte Geld hätte er für eine Reise nach Chile benötigt, gab der Mann an. Er war mit einem Messer bewaffnet in die Bank gestürmt, wenige Minuten nach dem Überfall aber verhaftet worden. Nach Chile wollte er, weil ihm Pakistan die Einreise verweigerte, um dort den Ramadan zu feiern.
Der psychiatrische Gutachter erklärte den Mann trotz seines religiösen Fanatismus’ für zurechnungsfähig. Die Geschworenen folgten der Ansicht der Staatsanwaltschaft. Diese gab nach dem Urteil keine Erklärung ab, der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit.
(Bild: Hofmeister)
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