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In Florida inhaftierter 18-Jähriger - Eltern wollen Burschen besuchen

Die Eltern fliegen bald zu ihrem Sohn in die USA.
Die Eltern fliegen bald zu ihrem Sohn in die USA. ©YouTube
Die Eltern des am Montag in Sarasota County im US-Bundesstaat Florida festgenommenen 18-jährigen Oberösterreichers wollen ihren Sohn demnächst besuchen.
Stundenlang ohne Anwalt befragt
Vater des 18-Jährigen gibt Interview

Laut APA-Informationen soll dies in den kommenden drei Wochen erfolgen. Der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) sagte ihnen Hilfe bei der Finanzierung zu.”Es soll nicht am Geld scheitern, dass sie ihren Sohn in Florida besuchen können”, sagte Stelzer. Der 18-Jährige war in die USA gereist, um dort eine 15-jährige Internet-Bekanntschaft zu treffen, die er im September 2017 kennengelernt hatte. Die beiden kommunizierten intensiv, über Snapchat dürften sie auch Bildmaterial ausgetauscht haben. Das Mädchen, das sich als 16 ausgegeben haben soll, soll dem Oberösterreicher seitenlange Liebesbriefe geschrieben haben.

Verstoß gegen Schutzalter

Bei dem Besuch des 18-Jährigen in Florida soll es dann zu einvernehmlichem Sex gekommen sein, was in Florida in diesem Fall dessen ungeachtet einen Verstoß gegen das Schutzalter von 16 Jahren bedeuten würde. Nach Behördenangaben wurde für die Freilassung des 18-Jährigen eine Kaution in der Höhe von 200.000 US-Dollar (ca. 170.000 Euro) festgelegt.

Die österreichische Botschaft in Washington hat ihm einen Rechtsanwalt vermittelt. Der Vater des 18-Jährigen gibt auf dessen Anraten hin keine Medienauskünfte mehr.

“Romeo und Julia-Gesetz”

Die “Oberösterreichischen Nachrichten” berichteten in ihrer Samstag-Ausgabe über ein “Romeo und Julia-Gesetz”, das in Florida seit 2007 in Kraft ist. Es zieht eine Trennlinie zwischen Sexualstraftaten und Teenagern, die einvernehmlichen Sex praktizieren, wobei die Altersuntergrenze bei mindestens 14 liegt. Der Ältere darf maximal vier Jahre älter als der Jüngere sein.

Diese und auch weitere Voraussetzungen wie gerichtliche Unbescholtenheit wären im vorliegenden Fall gegeben – die gesetzliche Regelung, die zum Tragen kommen könnte, bezieht sich aber in erster Linie auf das Recht des Verdächtigen auf Löschung aus der Datenbank für Sexualstraftäter. Inwieweit sich daraus für das gegen den 18-Jährigen geführte Ermittlungsverfahren weitere Vorteile ableiten lassen, ist unklar.

(APA)

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