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In eigenen Kiosk "eingebrochen"

Weil er der Polizei und der Versicherung vorgaukelte, bei ihm sei eingebrochen worden, wurde der 40-jährige Kioskbetreiber nun zu einer Geldstrafe von 4312 Euro verurteilt.

Familiäre Probleme und finanzielle Sorgen dürften wohl der Auslöser gewesen sein, warum der Oberländer Kioskbetreiber auf die Idee kam, einen Einbruch vorzutäuschen. Hätte man ihm geglaubt, hätte sich der Mann über 23.000 Euro aus einer Diebstahlversicherung freuen können. Doch der konfus wirkende Mann verstrickte sich zunehmend in Widersprüche, dass die Fahnder Verdacht schöpften. Schließlich gestand er den Schwindel.

Gut geplant

Dabei hatte der bislang Unbescholtene die Tat gut geplant. Er kaufte eigens eine Aluminiumleiter, stieg durchs WC-Fenster ein und brachte Geld und Zigaretten heimlich ins Lager. „Ich habe das mal im Fernsehen gesehen“, schildert er, wie er auf diese Idee kam. Dass er dabei zwei Unschuldige zu Tatverdächtigen machte, daran hatte er nicht gedacht. Die Strafe wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, versuchtem Versicherungsmissbrauch und falscher Beweisaussage stottert er in monatlichen 180-Euro-Raten ab. Seine Familie hat ihm zugesichert, ihn künftig zu unterstützen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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