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In 20 Minuten Vergleiche in gleich drei Erbprozessen

Drei Erbprozesse mit gerichtlichen Vergleichen beendet.
Drei Erbprozesse mit gerichtlichen Vergleichen beendet. ©VOL.AT/ Hofmeister
Feldkirch. Beklagte verpflichteten sich nach erhaltenen Schenkungen zu Pflichtteil-Zahlungen.

In nur 20 Minuten wurden gestern im Verhandlungssaal 52 des Landesgerichts Feldkirch gleich drei Erbprozesse mit Beteiligten aus dem Montafon doch noch ohne Urteile mit gerichtlichen Vergleichen beendet.

Dabei verpflichteten sich die beiden Beklagten, insgesamt fünf Klägern jeweils 33.577,78 Euro zukommen zu lassen. Die Beklagten hatten von einem Erblasser Schenkungen erhalten. Die Kläger machten für die Schenkungen ihren jeweiligen Pflichtteil geltend. Eingeklagt wurden jeweils 35.000 Euro.

Schiedsgutachten

Möglich wurde die gütliche Einigung zwischen den Streitparteien nach einem Schiedsgutachten, das den Wert der Schenkungen beziffert hatte, sagte Edwin Gantner als Anwalt der beklagten Partei.

Die beklagte Partei muss die vereinbarten Beträge bis 16. August dem Klagsvertreter Michael Battlogg überwiesen haben. Sonst werden vier Prozent Zinsen fällig.

Zu bezahlen haben der beklagte Mann und die beklagte Frau den fünf Klägern zudem als Pauschalbetrag für die Prozesskosten jeweils 8175,26 Euro. Darin enthalten sind auch die Gerichtsgebühren und die anteiligen Sachverständigenkosten.

Generalklausel

Die Kompromisslösung beinhaltet als letzten Punkt eine Generalklausel: Mit dem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche aus den bislang bekannten Schenkungen des Erblassers beglichen. „Sollte noch ein Sparbuch des Verstorbenen auftauchen“, müsste noch einmal geteilt werden, merkte Klägeranwalt Battlogg an, akustisch untermalt von seinem markanten Lachen.

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