“Schon in der Vergangenheit haben wir wesentliche Lenkungsmaßnahmen gesetzt, um die Nahversorgung und die wirtschaftliche Vitalität der Ortskerne zu sichern. Durch die Novelle zum Raumplanungsgesetz werden weitere Impulse in diese Richtung gesetzt.” Damit reagiert Landesrat Manfred Rein auf Medienberichte über die steigende Zahl von Discountern.
Bereits im Jahr 2002 hat die Landesregierung so genannte Eignungszonen für Einkaufszentren in den Städten und in größeren Gemeinden festgelegt, die keinerlei Beschränkungen wie Höchstmaß an Verkaufsflächen enthalten. “Auch die bereits bestehenden Erleichterungen von Einkaufszentren im Kerngebiet bedeuten eine Stärkung der Ortszentren”, so Rein.
Mit der in Vorbereitung befindlichen Novelle zum Raumplanungsgesetz soll nun der Verlagerung selbst von kleineren Handelsbetrieben an die Stadt- und Ortsränder entgegen gewirkt werden. Auch den Gemeinden werden Steuerungsmöglichkeiten in diese Richtung eingeräumt. LR Rein: “Die Raumplanung des Landes leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des mittelständischen Handels und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.”
Abgesehen davon wird die Lebensmittel-Nahversorgung bereits bisher vom Land Vorarlberg gefördert. Auch die Wohnbauförderungsrichtlinien 2006 sehen Maßnahmen zur Stärkung der Ortskerne vor.
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