Was in der Öffentlichkeit für Diskussionen sorgt, ist laut der Aids-Hilfe Wien keinesfalls der primäre Weg, wie Aids verbreitet wird. Das Strafrecht ist nie eine Präventionsmaßnahme. Wir sagen unseren Klienten aber auch, dass es diesen Gefährdungs-Tatbestand im Strafrecht gibt. Es gibt dieses Recht und man hat sich daran zu halten, erklärte die Geschäftsführerin der Aids-Hilfe Wien, Mag. Claudia Kuderna, am Donnerstag gegenüber der APA.
Zumeist – so die Aids-Hilfe-Geschäftsführerin – würden solche Affären gemeinsam mit anderen Tatbeständen ans Tageslicht kommen. Geheimprostitution oder sogar Ehe- und Unterhaltsstreitigkeiten stünden oft in Verbindung damit. Claudia Kuderna: Normalerweise kommen ja Handlungen, die im gegenseitigen Einverständnis zwischenmenschlich erfolgen, ja nicht an die Öffentlichkeit. Für die Zahl neuer Aids-Infektionen in Österreich seien wissentlich riskante Sexualkontakte nicht wirklich relevant. Trotzdem gebe es immer wieder Prozesse.
Die Gerichte allerdings würden häufig hart vorgehen. Die Aids-Hilfe-Geschäftsführerin: Die Richter haben schon die Tendenz, etwas überzogen zu reagieren. Sie wollen 100-prozentige Sicherheit, die es nicht gibt. So sei es sogar zu Verurteilungen in erster Instanz gekommen, wenn ein Kondom geplatzt sei. Diese Urteile seien aber zumeist aufgehoben worden. Eines dürfe nicht sein: Dass man HIV-Positiven auch den geschützten Sex verbiete.
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