In Österreich gilt das Rechtsfahrgebot, das in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist. Dieses wird nicht immer eingehalten und die Überholspur unnötiger und verbotener Weise blockiert. Linksschleicher nennt man solche Fahrer. Dies provoziert nicht nur Staus sondern oft gefährliche und wiederum verbotene Fahrmanöver wie drängeln und überholen auf der rechten Spur.
Die Rechtsfahrordnung besagt
Das 1960 verordnete Rechtsfahrgebot besagt, dass auf mehrspurigen Straßen möglichst weit rechts gefahren werden muss. Die linke Fahrspur dient Überholmanövern und darf nur für solche verwendet werden.
Es können auch mehrere Fahrzeuge hintereinander überholt werden, wenn ein Einreihen auf dem rechten Streifen unzumutbar ist und die Spur gleich wieder gewechselt werden muss. Nach einem abgeschlossenen Überholmanöver muss man sich allerdings wieder rechts einordnen. Darüber informiert der ÖAMTC auch auf seiner Homepage.
Ausnahmen der Rechtsfahrordnung
Bei hohem Verkehrsaufkommen und Kolonnen darf auch die rechte Spur an der linken vorbeifahren. Von einer Kolonne wird ab mindestens drei aufeinanderfolgenden Fahrzeugen gesprochen. Rechts überholen durch einzelne Fahrzeuge ist streng verboten und wird mit bis zu 200 € bestraft, informiert ÖAMTC-Jurist Mag. Dominik Tschol.
Wie verhalte ich mich richtig?
Grundsätzlich gilt, eine Missachtung des Rechtsfahrgebots rechtfertigt keine weitere Übertretung wie das Überholen auf der rechten Spur oder ein Drängeln und zu wenig Sicherheitsabstand. Dies ist nicht nur gesetzeswidrig sondern birgt auch ein großes Unfallrisiko und gefährdet sowohl die eigene als auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Durch einmaliges Aufblenden kann ich auf mich als herannahendes Fahrzeug aufmerksam machen. Erzielt das nicht die gewünschte Wirkung, "dann muss ich mich mit der Gegebenheit zurecht finden", teilt Tschol mit.
(Red.)
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