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Im Zweifel zugunsten des Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Koch aus dem Bezirk Bludenz vor, er habe zwischen Juli und August 2015 fünf Mal das abgestellte Auto eines 28-jährigen Kellners beschädigt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Koch aus dem Bezirk Bludenz vor, er habe zwischen Juli und August 2015 fünf Mal das abgestellte Auto eines 28-jährigen Kellners beschädigt. ©Symbolbilb/Bilderbox
Richter nicht überzeugt, dass Angeklagter das Auto des Nebenbuhlers fünf Mal beschädigte.

Ich glaube, dass Sie es waren“, sagte Richter Günther Höllwarth während seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten. Trotzdem wurde der unbescholtene 31-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch mangels Beweisen im Zweifel vom Vorwurf der schweren Sachbeschädigung freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Aber ich traue mich nicht, mit Gewissheit zu sagen, dass Sie es waren“, ergänzte der Richter. Deshalb sei im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden gewesen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Koch aus dem Bezirk Bludenz vor, er habe zwischen Juli und August 2015 fünf Mal das abgestellte Auto eines 28-jährigen Kellners beschädigt. „Ich habe damit nichts zu tun“, sagte der Angeklagte auch gestern in der Gerichtsverhandlung.

Bei dem Pkw wurde die Windschutzscheibe zerstört, die Heckscheibe zerkratzt und ein Seitenspiegel abgerissen. Zudem wurde eine Flüssigkeit auf die Beifahrertür geschüttet, aufgrund dessen sich dort der Lack ablöste. Des Weiteren wurden die Worte „Bastard“ und „Next“ in den Autolack gekratzt.

Dabei entstand ein Gesamtschaden von 7000 Euro, den die Vollkaskoversicherung des Eigentümers des Fahrzeugs abdeckt. Wie hoch sein Selbstbehalt sei, habe er von der Versicherung noch nicht mitgeteilt bekommen, sagte der Autobesitzer als Prozesszeuge. Er ist davon überzeugt, dass der Angeklagte der Täter war. Niemand sonst in dem Dorf habe einen Hass auf ihn.

Videoüberwachung

Der Geschädigte unterhielt nach eigenen Angaben für zwei, drei Monate eine intime Beziehung zur Mutter der beiden Kinder des Angeklagten. Seine Arbeitskollegin habe zuvor die Lebensgemeinschaft mit dem Angeklagten aufgelöst. Der Angeklagte, der die Beziehung zu ihr wieder aufnehmen wolle, sehe ihn offenbar als Nebenbuhler und habe deshalb ein Tatmotiv.

Nach den ersten Vorfällen wurde eine gerichtlich genehmigte Videoüberwachung des Parkplatzes vor der Wohnung des Autobesitzers vorgenommen. Bilder vom Tatort gibt es allerdings nur vom 21. August 2015, noch dazu undeutliche. Darauf ist ein Täter zu sehen. „Vom Gangbild her könnten Sie es sein“, sagte der Richter zum Angeklagten.

Um keine Unschuldigen zu verurteilen, verlange das Strafrecht für eine Verurteilung Gewissheit, erklärte der Richter dem Beschuldigten. Die durchaus dürftige Beweislage lasse aber keine Gewissheit zu. So werde in Kauf genommen, dass mitunter jemand freigesprochen werde, der schuldig sei.

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