Der Gesetzgeber verlässt sich bei der Überwachung des Gesetzes ausschließlich auf Meldungen von Privatpersonen und wird erst dann tätig, wenn eine Anzeige vorliegt. Ein Nachweis für ein Vergehen ist dadurch sehr schwierig zu erbringen, dementsprechend selten werden Rauchsünder zur Kasse gebeten.
Rauchersheriffs
Das kritisiert auch der Wiener Dietmar Erlacher von der Initiative Rauchersheriff. Das Ziel des Netzwerks ist es, einen funktionierenden Nichtraucherschutz durch Anzeigen durchzusetzen. Durch die Unterstützung aus der Bevölkerung haben wir österreichweit mehrere Tausend Anzeigen weiterleiten können. Der Erfolg war trotzdem minimal. Auch aus Vorarlberg kommen regelmäßig Meldungen über Wirte mit Lokalen mit mehr als 50 Quadratmetern, die entweder gar keine Trennung oder keine Tür zur Abtrennung haben. Erst am vergangenen Dienstag haben die Rauchersheriffs wieder Vorarlberger Lokale den Behörden gemeldet. Leider tut sich da sehr wenig, beklagt der Krebspatient. Positiv stimmt Erlacher indes ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH). Ein Gastronom im Einkaufszentrum Nord in Graz ließ seine Gäste unerlaubterweise rauchen und sieht sich nun mit einer Unterlassungsklage gegen unlauteren Wettbewerb konfrontiert. Der Beklagte muss nun die gesamten Gerichtskosten in Höhe von 13.000 Euro tragen. Angezeigt wurde der Wirt von einer Kollegin, die sich an das Rauchverbot hielt, dadurch jedoch mit Umsatzeinbußen zu kämpfen hatte. Das ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung eines generellen Rauchverbots. Denn nur so ist wieder eine Chancengleichheit für alle Lokale gegeben, sagt der Rauchersheriff.
Besuche eingeschränkt
Laut einer aktuellen Umfrage der Wirtschaftskammer sind 74 Prozent der Österreicher mit den Nichtraucherschutzmaßnahmen zufrieden, 65 Prozent wären mit einem generellen Rauchverbot nicht einverstanden. Jeder dritte Raucher gab jedoch an, den Gastronomiebesuch gegenüber dem Vorjahr eingeschränkt zu haben. Der Trend, dass ein Fünftel der Österreicher weniger oft in Gastronomiebetrieben anzutreffen ist, setzte sich 2010 somit fort. Demnach wirkt sich das Nichtrauchergesetz auf die Häufigkeit der Lokalbesuche aus. In den Restaurants klappt das mit dem Nichtrauchen ganz gut, Schwierigkeiten gibt es jedoch in der Kommunikationsgastronomie wie Bars und Diskotheken, sagt Andrew Nussbaumer, Fachgruppenobmann Gastronomie bei der hiesigen Wirtschaftskammer. Einige Wirte hätten ihren Gastraum auf unter 50 Quadratmeter verkleinert, damit wieder legal geraucht werden darf. In anderen Lokalen sei der Raucherraum entgegen den gesetzlichen Bestimmungen wieder größer als der Nichtraucherraum.
Kampf ums Überleben
Davon bin ich natürlich nicht begeistert, da viele andere Wirte Investitionen getätigt haben, um dem Gesetz gerecht zu werden. Aber schlussendlich geht es ums Geldverdienen und ums Überleben, führt der Wirtevertreter aus. In der Gastronomie herrscht eben ein riesiger Wettkampf. Der Druck wird immer größer. Nussbaumer, im Brotberuf selbst Gastronom, hat den blauen Dunst aus dem Speisebereich im Palast Hohenems verbannt. Geraucht werden darf nur in der Bar. Das bringt Leben ins Haus, wertet er das Rauchverbot positiv. Es ist ein Kommen und Gehen. Die Gäste kommen untereinander ins Gespräch und knüpfen Kontakte.
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