Fünf Vorstrafen, jedes Mal wegen Körperverletzung, belasten die 42-jährige Frau. Einmal mehr stand sie deshalb am Freitag vor Gericht.
„Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt“ hieß die Anklage. Immer wieder waren es Polizeibeamte, die ihr aggressives Potential zu spüren bekamen. Und immer wieder war es der Alkohol, der dieses Potential ausufern ließ. Im jüngsten Fall wehrte sie sich mit zwei Faustschlägen gegen die Festnahme durch die Polizei.
“Die Kater danach sind immer so schrecklich”
Ihr Alkoholspiegel wies zur Tatzeit zwischen 2,8 und 3 Promille auf. Wodka und Whisky. „Am liebsten würde ich nicht mehr trinken. Die Kater danach sind immer so schrecklich“, sagte die dreifache Mutter.
Richter Richard Gschwenter engte den verfügbaren Strafrahmen erschöpfend ein, doch: „Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht. Einmal ist der Ofen aus.“ Mehr in der Samstagsausgabe der VN.
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