Von einer besonderen Dreistigkeit des Verhaltens des Angeklagten sprach Staatsanwalt Heinz Rusch. Denn während eines Haftausgangs hatte der Häftling seiner Ansicht nach in Bregenz rund 90 Gramm Kokain verkauft. Deswegen wurde über den nicht geständigen, aber von einem Zeugen belasteten Türken am Landesgericht Feldkirch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt. Das Urteil wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift ist nicht rechtskräftig. Im Haftausgang eine Straftat zu begehen, sei „nicht förderlich“ für die Verhängung einer milden Strafe, sagte Richter Wilfried Marte.
Vorstrafe
Bereits im Vorjahr war der junge Mann am Landesgericht als Drogendealer verurteilt worden – zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Früher erhielten drogenabhängige Dealer die Chance auf Therapie statt Strafe bei Haftstrafen von nicht mehr als drei Jahren. Seit 2011 ist das Suchtmittelgesetz aber verschärft. Wer vorwiegend gewinnsüchtig handelt oder zu große Rauschgiftmengen verkauft, dem verschließt sich das Schlupfloch in die Freiheit. So erging es auch dem Türken. Er muss die Gefängnisstrafe antreten. Ihm droht zudem ein Aufenthaltsverbot für Österreich.
Vorschlag abgelehnt
Sein Verteidiger Stefan Harg beantragte nach der nunmehrigen Verurteilung Therapie statt Strafe für seinen Mandanten. „So geht das nicht“, erwiderte der Richter. Sonst würde jeder zu einer hohen Haftstrafe verurteilte Dealer mit einer neuerlichen Straftat sich noch „eine kleine Strafe“ dazu einhandeln, um mit einer Therapie doch noch dem Gefängnis zu entgehen.
Die nähere Zukunft des Suchtgifthändlers sieht aus Sicht des Richters so aus: Er verbüßt die dreijährige Gefängnisstrafe vom Vorjahr. Nach zwei Dritteln der Haftzeit dürfe er damit rechnen, vorzeitig auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Erst dann biete sich für ihn die Chance, eine Therapie anzutreten.
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