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Im Ausnahmezustand nach tödlichem Unfall

Biker kippte mit Motorrad und prallte gegen Baum. - © VOL.AT/Symbolbild
Biker kippte mit Motorrad und prallte gegen Baum. - © VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch - Widerstand gegen ihre Festnahme an der Unfallstelle: Frau kam mit Diversion davon, weil ein Freund tödlich verunglückt war.

Die Angeklagte hatte sich nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch in einem Ausnahmezustand befunden. Deshalb wurde das ihr angelastete Vergehen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt ausnahmsweise lediglich mit einer Diversion bestraft. 500 Euro beträgt die Geldbuße, mit der das Strafverfahren ohne Verurteilung und damit ohne Vorstrafe für die Angeklagte eingestellt wird. „Vielen Dank“, sagte die damit weiterhin als unbescholten geltende Angeklagte zum Richter. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

Die 36-jährige Dornbirnerin hatte sich am 31. Mai 2014 in Dornbirn an einer Unfallstelle gegen ihre Festnahme gewehrt und sich damit strafbar gemacht. „Es war ein wahnsinnig trauriger Tag“, sagte die Angeklagte bei der Gerichtsverhandlung. „Ein guter Freund starb bei einem Motorradunfall.“ Der 35-jährige Motorradfahrer war gestürzt, gegen einen Baum geprallt und dabei tödlich verunglückt. Der Dornbirner soll gegen sechs Uhr zu schnell und ohne Sturzhelm gefahren sein. Der gebürtige Italiener starb an der Unfallstelle.

Dort habe sie die Füße ihres verunfallten Freundes berührt und seinen Puls nicht mehr gespürt, sagte die von Stefan Hämmerle verteidigte Angeklagte. „Ich habe zum ersten Mal in meinem Leben einen toten Menschen in meinen Händen gehabt.“ Fassungslos und schockiert sei sie wegen des Unfalltods gewesen. „Für mich ist eine Welt zusammengebrochen.“

Zudem sei an der Unfallstelle ihr Lebensgefährte von Polizisten zu Boden gebracht worden. Sie sei von Beamten daran gehindert worden, ihm zu Hilfe zu kommen.

Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, sie habe die Polizei bei der Unfallaufnahme durch aggressives Herumschreien und wiederholtes Betreten der Unfallstelle bei ihren Amtshandlungen gestört. Nach Verwarnungen sei ihre Festnahme ausgesprochen worden. Dabei habe sie versucht, sich loszureißen. Ihr wurden Handschellen angelegt.

Ins Gesicht gespuckt

Der Angeklagten sei ein Ausnahmezustand zuzubilligen, sagte der Richter. Ihre Zurechnungsfähigkeit sei massiv eingeschränkt gewesen. Deshalb genüge als Sanktion ausnahmsweise eine Diversion. Grundsätzlich aber sei die Polizei zu schützen. Im Regelfall wird versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt mit Geldstrafen geahndet.

Die Angeklagte sagte, sie könne sich auch nicht erklären, warum sie Polizisten nach ihrer Festnahme ins Gesicht gespuckt habe.

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