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Illwerke verloren bei Joint Venture mindestens sechs Mio. Euro

Bregenz - Die Vorarlberger Illwerke AG (VIW) hat bei einem Beteiligungsengagement am Vorarlberger Automobilzulieferer ELB-Form GmbH mindestens sechs Mio. Euro verloren. Das geht aus einem Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes (RH) hervor, der am Freitag veröffentlicht wurde. Berthold: War der Einstieg in ELB-Form ein Fehler?

Sowohl der Einstieg in das Joint Venture als auch der Verkauf der ELB-Beteiligung seien von der VIW nicht primär nach betriebswirtschaftlichen Kriterien beurteilt worden, stellte RH-Direktor Herbert Schmalhardt fest. Das Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen, sei aber aufgegangen.

Die VIW hat das Joint Venture mit rund 18 Mio. Euro finanziert und Rückflüsse von zwölf Mio. Euro erzielt. Sollte ein in ein Genussrecht umgewandeltes Geschäftsdarlehen in Höhe von rund zwei Mio. Euro nicht wie vereinbart bis 2015 abgeschichtet werden können, ergebe sich im Worst Case ein Abschreibungsbedarf von acht Mio. Euro, so Schmalhardt.

Das Joint Venture war 1997 zwischen der VIW und der Erne Fittings GmbH eingegangen worden. Erne hielt 51 Prozent, die VIW 49 Prozent, womit Erne immer “aus einer Position der Stärke agiert” habe. 2006 sei es zu einem drastischen Umsatz- und Ergebniseinbruch gekommen, zudem hätten die Gesellschafter zunehmend eine unterschiedliche Auffassung über die geschäftspolitische Strategie gehabt. Laut RH versuchte die VIW ab 2006, ihre Anteile zu verkaufen, doch habe Erne als Mehrheitseigentümer blockiert. Am Ende sei im Herbst 2007 als einzig realisierbare Variante der Verkauf an Erne geblieben. “Die drohende Insolvenz der ELB und der damit verbundene Verlust an Arbeitsplätzen engten den Verhandlungsspielraum aus finanzieller Sicht weiter ein”, so Schmalhardt. Den Kaufpreis nannte der RH-Direktor nicht – er bezeichnete ihn als “symbolisch”.

“Das strategische Ziel der Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen im Montafon wurde erreicht”, stellte Schmalhardt fest. Derzeit beschäftigt ELB-Form 150 Mitarbeiter und hat auch für drei Jahre eine Standortgarantie abgegeben, die allerdings nicht einklagbar ist. Die Bewertung des Investments zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen in Relation zum finanziellen Investment lasse aber einen breiten Interpretationsspielraum zu, so der RH-Direktor.

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