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Illegale Feuerstellen am Alten Rhein – geregeltes Miteinander von Mensch und Natur

Die drei öffentlichen Grillstellen der Stadt Hohenems.
Die drei öffentlichen Grillstellen der Stadt Hohenems. ©Stadt Hohenems
Zu Beginn der Sommer- und Grillsaison möchte die Stadt Hohenems wie jedes Jahr darauf hinweisen, dass das Verbrennen von Totholz und die Neuanlage von Grillstellen seit dem Inkrafttreten der ortspolizeilichen Verordnung 2017 am Alten Rhein verboten ist und entsprechend überwacht wird. 

Es darf nur an den drei offiziellen Grillstellen gegrillt werden.

Beseitigung der illegalen Feuerstellen am Alten Rhein

Vergangene Woche wurde der Alte Rhein durch den Einsatz von Omar Radovan (Naturschutzteam Hohenems), Christian Sonnweber und Gerd Hämmerle (Naturwacht Lustenau) von illegalen Feuerstellen befreit.

Die angetroffenen, grillenden Personengruppen wurden informiert und verwarnt. Grundsätzlich kann illegales Grillen bei einer Polizeikontrolle aber auch zu einer Geldstrafe führen. Auch das Zurücklassen von Müll, Glasgebinden, Speiseresten, Grillkohleresten etc. ist leider kein seltenes Bild an diesen selbstangelegten Feuerstellen, welche den Naturraum negativ belasten. 

Abfälle wieder mitnehmen

Die Besucher werden gebeten, ihre mitgebrachten Abfälle wieder mitzunehmen beziehungsweise in die, an den Eingängen bereitgestellten Abfallbehälter, zu entsorgen, um den Erholungseffekt für alle Besucher in unserem beliebten Naherholungsgebiet weiterhin mit hoher Qualität gewährleisten zu können.

Die gesamte ortspolizeiliche Verordnung ist auf www.hohenems.at/amtsinfo unter „Verordnungen“ einzusehen.

 

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