Die Idee mit dem Blaulicht kam dem Dornbirner am Silvesterabend 2004, an dem er auch seinen 27. Geburtstag feierte.
Der Dornbirner besorgte sich das Blaulicht bei einer Tankstelle und kurvte dann im Rausch durch Gegend. Er war nicht einmal zu schnell unterwegs, dennoch hielt ihn die Polizei auf.
Bei der Alkoholkontrolle gab der Dornbirner dann den Namen eines Bekannten an und unterschrieb mit dessen Namen. Das Gericht wertete dies als als Verleumdung und Urkundenfälschung.
Hauptsächlich ging es in dem Prozess aber um einen Vorfall, der sich zwei Wochen später abgespielt hatte:
Der Dornbirner soll sich mit seiner Ex-Freundin gut 20 Minuten lang gegen ihren Willen in einem Zimmer eingeschlossen haben. Offenbar wollte er eine Aussprache erzwingen. Dabei kam es auch zu Handgreiflichkeiten. Die Ex-Freundin sprach von zwei oder drei Ohrfeigen.
Der Richter ging hier von Freiheitsentzug, Nötigung und Körperverletzung aus und verurteilte den Dornbirner zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe, sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro. Der Dornbirner erbat sich Bedenkzeit.
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