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IfS-Interventionsstelle begrüßt zweites Gewaltschutz-Paket

Bregenz - Das 2. Gewaltschutz-Paket, das am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen wurde und voraussichtlich mit 1.1.2009 in Kraft tritt, enthält sowohl für den zivil- als auch für den strafrechtlichen Bereich umfassende Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes.

In den Gesetzesänderungen werden das Leid, das oftmals mit den Gewalterfahrungen verbunden ist, berücksichtigt und die Bedürfnisse von Gewaltopfern ernst genommen. Die Mitarbeiterinnen der IfS-Interventionsstelle Vorarlberg können somit effektivere Beratung und Unterstützung anbieten.

(IfS-Pd) „Die neuen Opferschutzbestimmungen beinhalten sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht umfassende Änderungen, die den Opfern von Gewalt in der Familie und Stalking zu Gute kommen“, berichtet Elisabeth Kiesenebner-Bauer, Leiterin der IfS-Interventionsstelle. Beispielsweise kann nun durch den Wegfall des Angehörigenverhältnisses jede gefährdete Person eine einstweilige Verfügung beantragen und somit dem Gefährder die Rückkehr in die eigene Wohnung verbieten. Zudem haben Gewaltopfer künftig auch im Zivilverfahren einen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung sowie auf eine abgesonderte Vernehmung, um vor einer nicht zumutbaren Vernehmungssituation geschützt zu werden.

Im Strafrecht bringen die neuen Opferschutzbestimmungen die Einführung eines neuen Straftatbestandes „Fortgesetzte Gewaltausübung“ mit sich. Dies bedeutet, dass wiederkehrende Gewaltakte aus dem sozialen Umfeld des Opfers zukünftig stärker sanktioniert werden. Des Weiteren beinhalten die Neuerungen härtere Strafen bzw. Auflagen bei Fällen sexuellen Missbrauchs.

Quelle: Ifs

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