In den Gesetzesänderungen werden das Leid, das oftmals mit den Gewalterfahrungen verbunden ist, berücksichtigt und die Bedürfnisse von Gewaltopfern ernst genommen. Die Mitarbeiterinnen der IfS-Interventionsstelle Vorarlberg können somit effektivere Beratung und Unterstützung anbieten.
(IfS-Pd) Die neuen Opferschutzbestimmungen beinhalten sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht umfassende Änderungen, die den Opfern von Gewalt in der Familie und Stalking zu Gute kommen, berichtet Elisabeth Kiesenebner-Bauer, Leiterin der IfS-Interventionsstelle. Beispielsweise kann nun durch den Wegfall des Angehörigenverhältnisses jede gefährdete Person eine einstweilige Verfügung beantragen und somit dem Gefährder die Rückkehr in die eigene Wohnung verbieten. Zudem haben Gewaltopfer künftig auch im Zivilverfahren einen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung sowie auf eine abgesonderte Vernehmung, um vor einer nicht zumutbaren Vernehmungssituation geschützt zu werden.
Im Strafrecht bringen die neuen Opferschutzbestimmungen die Einführung eines neuen Straftatbestandes Fortgesetzte Gewaltausübung mit sich. Dies bedeutet, dass wiederkehrende Gewaltakte aus dem sozialen Umfeld des Opfers zukünftig stärker sanktioniert werden. Des Weiteren beinhalten die Neuerungen härtere Strafen bzw. Auflagen bei Fällen sexuellen Missbrauchs.
Quelle: Ifs
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.