Die drei Kläger würden 88,8 Prozent ihrer Forderungen erhalten, errechnete Zivilrichter Gerhard Winkler. „Hundert wären besser“, merkte dazu einer der Kläger an. 150.000 Euro hat den Klägern die Beklagte zu bezahlen. Mit diesen gerichtlichen Vergleichen endete am Landesgericht Feldkirch ein Erbstreit ohne Urteil.
Zu den Zahlungen verpflichtet sich die beklagte Frau. Sie behauptet, vom Erblasser drei Sparbücher geschenkt bekommen zu haben. Die Geldgeschenke habe sie erhalten, weil sie sich um den alleinstehenden und verwahrlosten Pensionisten gekümmert und ihn gepflegt habe.
Die Beklagte habe im ersten Zivilverfahren einen „Prozessbetrug“ begangen, behauptete Klagsvertreter Ekkehard Bechtold. Im ersten der beiden Prozesse habe sie bewusst zwei von drei erhaltenen Sparbüchern verschwiegen. Er sei „noch nie in einem Gerichtssaal so unverschämt angelogen worden“ wie von der Beklagten, sagte der Dornbirner Rechtsanwalt.
Erst eine von den Klägern verfasste Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch habe dazu geführt, dass die beiden weiteren Sparbücher entdeckt worden seien, sagte der Anwalt der Kläger. Die Staatsanwaltschaft habe das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte eingestellt – weil nicht mit der erforderlichen Sicherheit von einer Straftat auszugehen sei.
Angst vor dem Finanzamt
Die beklagte Frau sagte, sie habe bei ihrer Einvernahme im ersten Prozess die zwei weiteren Sparbücher nur aus Angst vor dem Finanzamt nicht angegeben.
Letztlich verpflichtete sich die von Hannes Rauch anwaltlich vertretene Beklagte freiwillig dazu, 88,8 Prozent der Sparbuchgelder den Erben auszubezahlen. Denn sie hatte keinen Beweis dafür vorlegen können, dass der Erblasser ihr die Sparbücher tatsächlich geschenkt hatte.
Die Beklagte sagte, sie wolle den Erbstreit abschließen, weil sie deswegen schon nicht mehr schlafen könne. „Das ist recht so!“, rief einer der drei Kläger dazwischen.
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