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"Ich decke keinen Vergewaltiger!"

Das Oberlandesgericht Innsbruck.
Das Oberlandesgericht Innsbruck. ©Justiz
Kein falsches Alibi für Sexualstraftäter: Oberlandesgericht bestätigte Freispruch für den Zeugen.

Von Seff Dünser/NEUE

"Ich decke keinen Vergewaltiger", sagte der mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte vor Gericht. Der 20-Jährige wurde von den Vorwürfen der falschen Zeugenaussage und der versuchten Begünstigung im Zweifel rechtskräftig freigesprochen. Demnach hat der Unterländer im Oktober 2018 mit seiner Zeugenaussage in einem Vergewaltigungsprozess nicht versucht, dem angeklagten 18-jährigen Angeklagten ein falsches Alibi zu geben.

Freundin mehrmals vergewaltigt

Im damaligen Schöffenprozess wurde ein Asylwerber aus Pakistan rechtskräftig zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er seine 18-jährige Freundin mehrmals vergewaltigt hat. Zu den Vergewaltigungen kam es nach den gerichtlichen Feststellungen in Bregenz und während eines Faschingsumzugs im Oberland.

Der 20-Jährige hat als Prozesszeuge angegeben, sein beschuldigter Kollege sei nach der Ankunft am Bregenzer Bahnhof eine Viertelstunde nach ihm in einer Bregenzer Unterkunft angekommen. Darauf angesprochen, dass das wegen einer mehrstündigen Polizei-Einvernahme des Beschuldigten nach dem Eintreffen am Bahnhof nicht stimmen könne, räumte der Zeuge ein, dass er sich wohl geirrt habe.

Tätige Reue

Damit habe er tätige Reue gezeigt, was sich strafbefreiend auswirke, sagte Richterin Sabrina Tagwercher bei der erstinstanzlichen Verhandlung am Landesgericht in ihrer Urteilsbegründung. Der Zeuge habe zwar objektiv betrachtet zunächst die Unwahrheit gesagt. Ihm könne aber nicht nachgewiesen werden, dass er das vorsätzlich getan habe, um seinen Kollegen zu schützen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch forderte einen Schuldspruch und bekämpfte deshalb die Entscheidung des Landesgerichts. Der Berufung der Staatsanwaltschaft wurde aber am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) keine Folge gegeben. Bei der gestrigen Berufungsverhandlung wurde der Feldkircher Freispruch bestätigt. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit.

(Red.)

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