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IBK für Überwachungsgebiete

Die Internationale Bodenseekonferenz (IBK) unterstützt das Ende der Stallpflicht per 1. Mai und spricht sich für die Einrichtung so genannter Überwachungsgebiete aus.

Da die H5N1-Infektionen innerhalb der Wildvogelpopulation in den letzten Wochen abgeklungen sind, haben sich die Fachminister der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) bei ihrer Tagung im Landhaus in Bregenz einhellig zur Aufhebung der Stallpflicht bekannt. “Es gilt aber weiterhin Maßnahmen zu setzen, um den Kontakt von Hausgeflügel mit Wasservögeln zu vermeiden”, betonte Landesrat Erich Schwärzler. Deshalb schlagen die IBK-Fachminister die Einrichtung von “Überwachungsgebieten” rund um den See vor.

Dieses Konzept soll die derzeitige Regelung mit Schutz- und Überwachungszonen ersetzen und bildet eine Alternative zum geltenden EU-Recht. Der Vorschlag wird nun bei den zuständigen Bundesstellen eingebracht, so Schwärzler.

Laut der Tagungsvorsitzenden, Regierungspräsidentin Dorothée Fierz (Zürich) ist vorgesehen, dass ein Überwachungsgebiet in der Regel einen Kilometer rund um ein betroffenes Gewässer umfasst. Bei einem Fundort an einem Fließgewässer soll das Überwachungsgebiet mindestens jeweils fünf Kilometer stromauf- und –abwärts umfassen. Innerhalb eines solchen Gebietes gelten die bereits veröffentlichten Empfehlungen Geflügel verpflichtend aufzustallen, Wasservögel nicht zu stören und zu füttern. Tot aufgefundene Wildvögel werden eingesammelt und untersucht.

Das Konzept sieht vor, dass ein Überwachungsgebiet jeweils für die Wintermonate angelegt und bestehen bleibt. Frühestens einen Monat nach dem letzten Fund eines H5N1-positiven Wasservogels könnte dies aufgehoben werden.

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