Der “Österreichische Detektiv-Verband” (ÖDV) kritisiert die Macher des Ibiza-Videos, über das die früheren FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus gestolpert sind. Das Vorgehen der Produzenten sei weder durch ein berechtigtes Interesse der Auftraggeber gedeckt noch im Rahmen der ethischen Grundsätze seriöser Detektive, meint die Vereinigung von drei Dutzend Berufsdetektiven.
Ibiza-Video: Ethische Grundsätze seriöser Detektive verletzt
Das Gewerbe der Berufsdetektive ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit besonderen Zugangsvoraussetzungen. Das bedeute einerseits, dass eine fachliche Befähigung und andererseits ein einwandfreier Leumund nachgewiesen werden müssen, um als Berufsdetektiv tätig werden zu können, meinte ÖDV-Präsident Lukas Helmberger in einer Aussendung. Ein Detektiv dürfe nur tätig werden, wenn es ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers gebe – etwa um einen Schaden abzuwehren – und keine rechtswidrige Handlungen provozieren. Beides sieht Helmberger im Fall des Ibiza-Videos nicht als gegeben an.
Im Video gibt der vermutliche Ausbilder des Lockvogels Details zur Überwachung bekannt:
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